Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Der BDIZ EDI fordert in Person seines Justiziars Prof. Dr. Thomas Ratajczak eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) bezüglich der Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes seit 65 Jahren.

Gesetzliche Vorgaben werden missachtet

„Gegenstand dieses Schreibens ist die jahrzehntelange Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 15 ZHG durch Nichtanpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (und damit auch der Gebührenordnung für Ärzte). Festzustellen ist, dass die Bundesregierung keine Probleme hat, die Gebührenordnung für Tierärzte regelmäßig an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, zuletzt zum 01.10.2022. Diese Ungleichbehandlung verletzt den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Berufsausübungsfreiheit der Zahnärzte (Art. 12 Abs. 1 GG)“, zeigt der BDIZ EDI-Justiziar die Missstände in der GOZ auf.

Die Kanzlei Ratajczak & Partner fordert bis zum 30. Juni 2023 eine positive Antwort auf die Frage, ob in dieser Legislaturperiode mit einer Anhebung des GOZ-Punktwertes zu rechnen sei. Erfolgt die Antwort nicht, wollen die sechs Zahnärzte Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben. Unter den Zahnärzten sind die Vorstandsmitglieder des BDIZ EDI Christian Berger, Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Dr. Stefan Liepe und Dr. Wolfgang Neumann. Außerdem Dr. Michael Frank (Lampertheim) und Dr. Wilfried Beckmann (Gütersloh).

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Hintergrund der BDIZ-Initiative zur Anhebung des GOZ-Punktewerts

Mehr über die Initiative des BDIZ EDI zur Anhebung des GOZ-Punktewerts erfahren Sie im aufgezeichneten Interview mit BDIZ EDI-Präsident Christian Berger und Prof. Dr. Thomas Ratajczak auf YouTube

Neben der politischen und rechtlichen Komponente unterstützt der BDIZ EDI mit der BDIZ EDI-Tabelle 2023 das betriebswirtschaftliche Fortkommen der Zahnarztpraxen, die den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen GOZ-/GOÄ-Wert vergleicht. Mehr dazu im Online-Shop des BDIZ EDI

Quelle: Pressemeldung des BDIZ EDI