Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Solide Praxisfinanzierung bedeutet nicht nur einen günstigen Kredit für die Praxisübernahme oder die Gründung. Auch die Fixkosten der Zahnarztpraxis müssen anfangs damit gedeckt werden. Also Miete, Personalkosten, Praxiswagen und Mitarbeiter und oftmals auch noch für den Lebensunterhalt des Existenzgründers. Dazu wiegen gerade im Frühstadium der Selbstständigkeit Fehler, die Ärzte oder Zahnärzte beim Thema Finanzierung machen, auch besonders schwer. Deshalb gelten für Existenzgründer fünf besondere Gebote. Sie müssen sich unbedingt

  • vor überdimensionierten Investitionen (privat wie beruflich),
  • vor einem überteuerten Kauf- oder Aufbaupreis der Praxis,
  • vor Fehlberatungen bei der Finanzierung durch Banken oder Steuerberater,
  • vor einem zu hohen privaten „Gehalt“ aus den Praxiseinnahmen und
  • vor fehlender Kostenkontrolle in der Arztpraxis hüten.

Auf das wirtschaftlich richtige Maß achten

Die wirtschaftliche Erwartung von Anfängern ist nämlich immer wieder eines der größten Probleme, wissen auch die Gründungs- und Kreditberater der auf Heilberufler spezialisierten Banken. Vielen Jungärzten fehle das wirtschaftlich richtige Maß, berichten Experten. Niedergelassene Zahnärzte gelten als Großverdiener, da wird der eigene Erfolg vom Existenzgründer dann häufig auch schon automatisch vorausgesetzt. Schlechte Beratung und mangelnde Information geben dem Zahnarzt dann finanziell den Rest.

So würden neue Praxen sofort so umfassend und individuell eingerichtet, dass die Kosten pro Behandlungsstunde im Verhältnis zum noch steigerbaren Umsatz überproportional hoch liegen. Viele Praxisgründer legen aber auch ihre wirtschaftliche Messlatte zu hoch und setzen sich so selbst unter zu starken Erfolgsdruck. Falsch ist aber auch, aus Angst vor finanziellen Belastungen so knausrig zu investieren, dass professionelles Arbeiten kaum gelingt. Hier gilt es, den goldenen Mittelweg bzw. das wirklich passende Darlehen zu finden.

Achten Sie auf ausreichend lange Kreditlaufzeiten

Und noch ein Aspekt ist wichtig: Wer bei der Vereinbarung der Praxisfinanzierung zu kurze Laufzeiten für seinen Kredit wählt, bürdet sich damit in der ohnehin schwierigen Anlaufzeit der Praxis unnötig hohe finanzielle Belastungen auf. Die Tilgungsraten für den Kredit müssen schließlich aus dem Praxisbetrieb erwirtschaftet werden. Deshalb sollten viele Gründer lieber eine Finanzierungsdauer und Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren anstreben.

Patienten müssen den Neuanfang spüren

Ebenso fatal ist, am falschen Ende zu sparen. Wer eine mit den Jahren heruntergekommene, aber gut gehende Praxis günstig erwirbt, verliert sein Ziel aus den Augen, wenn er nur die absolut notwendigen Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten erledigt. Das Geschäft mit den übernommenen und neuen Patienten kann nämlich nur dann brummen, wenn Zahnarzt und Praxis für einen sichtbaren Aufbruch stehen.

Bei fortgeschriebener Stagnation verläuft sich die Klientel des Zahnarztes überraschend schnell. Um bisher loyale Patienten zu halten, muss nach dem Abschied des alten Praxisinhabers ein besonders Angebot locken. Renovierungsarbeiten oder neue Investitionen müssen meistens also sein und gehören unbedingt in den Businessplan und in die Finanzierung.

Das Ende der Abschreibungszeit nicht vergessen

Tappen Sie nicht bitte auch nicht in die „Abschreibungsfalle“: Hohe Abschreibungen verringern den zu versteuernden Praxisgewinn. Durch die geringere Steuerlast verbleibt so mehr Geld in der Praxis, mit dem dann die Tilgungsraten leichter zu stemmen sind. Mit Ende der Abschreibungszeit jedoch, das in aller Regel früher eintritt als das Ende der Tilgungszeit, fallen die steuerlichen Vorteile weg. Das bedeutet, dass das für die Tilgung notwendige Geld dann allein durch die Praxistätigkeit erwirtschaftet werden muss. Da kann die Finanzierung des Darlehens kurzfristig zu einer extrem hohen Hürde werden.