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Abschreibung (AfA)

Die Abschreibung oder auch „Absetzung für Abnutzung“ (kurz: AfA) erfasst die Wertminderung abnutzbarer Wirtschaftsgüter und ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung. Die Finanzbehörden legen fest, welche Wirtschaftsgüter über welchen Zeitraum abgeschrieben werden müssen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bND). Die bND beträgt zum Beispiel für einen PC drei Jahre, Kartenlesegeräte acht Jahre, Praxismöbel 13 Jahre.

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