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Durchschnittswertprüfung

Die Durchschnittswertprüfung ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Nach der seit 1. Januar 2004 geltenden Gesundheitsreform haben allerdings Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfungen Vorrang vor der Durchschnittswertprüfung. KVen und Krankenkassen haben überwiegend von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen in erster Linie auch weiterhin auf Grundlage eines Vergleichs der individuellen Daten des Arztes mit den Vergleichswerten seiner Fachgruppe durchzuführen (§ 106 Abs. 2 SGB V).

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