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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Das seit Mai 2000 gültige Gesetz hat das Ziel, die Durchsetzung fälliger Forderungen zu erleichtern. Gedacht wurde bei der Gestaltung insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen. Die wichtigsten Details: ,Erhöhung des Verzugszinssatzes auf fünf Prozentpunkte über dem so genannten Basiszinssatz

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