Das seit Mai 2000 gültige Gesetz hat das Ziel, die Durchsetzung fälliger Forderungen zu erleichtern. Gedacht wurde bei der Gestaltung insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen. Die wichtigsten Details: ,Erhöhung des Verzugszinssatzes auf fünf Prozentpunkte über dem so genannten Basiszinssatz