Icon Navigation öffnen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z

Gläubiger

Gläubiger ist, wer gegen einen Schuldner einen Anspruch hat, also das Recht besitzt, von eben diesem ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern. Im Inkassowesen ist es der Auftraggeber welchen man im Außenverhältnis, also im Verhältnis zum Schuldner, als Gläubiger bezeichnet. Beispiel: Der Praxisinhaber ist der Gläubiger einer Forderung gegen einen Patienten, auch wenn ein Inkassounternehmen beauftragt ist, die Forderung beizubringen.

Zurück zum Finanz-Wiki
Login erfolgreich

Sie haben Sich erfolgreich bei arzt-wirtschaft.de angemeldet!

×