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Kassenbuch

Bei Kleinbeträgen (bis 50 Euro) sollte in der Praxis möglichst cash, also bar, von Patienten kassiert werden, da die gerichtliche Beitreibung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. Die Bareinnahmen gilt es dann ebenso wie bar gezahlte Praxisauslagen, in einem Kassenbuch zu dokumentieren.

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