Die Holschuld ist eine Leistung, die sich der Gläubiger beim Schuldner holen muss, um in ihren Besitz zu kommen
Der Prüfungsausschuss kann eine auf einer Schätzung beruhende Honorarkürzung vornehmen, wenn die Honorarforderung des Arztes je Behandlungsfall den Durchschnittswert seiner Fachgruppe in einem Umfang überschreitet, der eine unwirtschaftliche Behandlungsweise vermuten lässt. Unterhalb dieser Grenze des „offensichtlichen Missverhältnisses“ muss die Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden, anhand von genügend Beispielen aus der Abrechnung des Arztes. Der Honoraranspruch des Arztes Mehr...
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen Abrechnungen bezieht sich auf den Gesamtfallwert, einzelne Leistungssparten (z.B. diagnostische und therapeutische Leistungen des Hausarztes) oder einzelne Leistungspositionen (z.B. Nr. 03120 EBM). Beschränkt sich die Honorarprüfung auf einzelne Leistungspositionen, muss die Vergleichsgruppe so gewählt werden, dass ihr angehörende Ärzte aufgrund gemeinsamer Tätigkeitsmerkmale einen vergleichbaren Bedarf der zu prüfenden Leistungen haben.