Icon Navigation öffnen

Finanz-Wiki

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z

IGeL

Veranstaltungen, bei denen es ausschließlich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) geht, werden nicht für den Fortbildungsnachweis anerkannt. Andererseits: Fortbildungsmaßnahmen, etwa zum Impfen oder zur Prävention, bei denen der fachlich-medizinische Inhalt im Vordergrund steht und durch die dem Vertragsarzt Kenntnisse vermittelt werden, die auch für´s IGeLn nützlich sind, können mit Punkten bedacht werden. Letztendlich entscheidet darüber die Mehr...

IGeL-Arztgruppen

Der Anteil, den die verschiedenen Arztgruppen an allen angebotenen IGeL-Leistungen haben, variiert stark zwischen den Fachgruppen (siehe A&W-Infografik).

IGeL-Sprechstunde

Viele Praxen, die Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten, sind dazu übergegangen, diese aus dem normalen Praxisbetrieb auszugliedern und gezielte IGeLSprechstunden einzurichten. Diese können thematisch ausgerichtet sein, zum Beispiel als reisemedizinische Sprechstunde. Vorteil der IGeL-Sprechstunden: Ärzte oder das Praxispersonal müssen die Patienten nicht jedes Mal langwierig darüber aufklären, warum sie die Leistungen selbst bezahlen müssen. Denn wer Mehr...

IGeL-Strategie

Am Anfang steht die Frage: Wo möchte ich überhaupt hin? Was möchte ich erreichen? Am besten erarbeiten Arzt und Team dies in einem gemeinsamen Workshop. Besonders hilfreich ist dazu die Frage: Wo soll die Praxis in fünf Jahren stehen? Dabei geht es nicht nur um den Umsatz, sondern auch um alle Fragen in Zusammenhang mit Mehr...

Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL

IGeL ist die Abkürzung für Individuelle Gesundheitsleistungen, also Leistungen, die die Versicherten selbst bezahlen müssen. Geprägt hat den Begriff der ehemalige stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Lothar Krimmel: „Ich habe mit dem Kunstbegriff ,Individuelle Gesundheitsleistungen’ ganz bewusst die drei positiv besetzten Begriffe Individualität, Gesundheit und Leistung kombiniert. Die Abkürzung ,IGeL’ stand dann zusätzlich Mehr...

Inkasso

Der Duden definiert Inkasso als Beitreibung, beziehungsweise Einziehung fälliger Forderungen. Inkasso kommt aus dem Bankwesen und wird als einkassieren definiert

Inkassokosten

Inkassokosten sind diejenigen Gebühren, Auslagen und Kosten, die für die Einziehung fremder Forderungen bei dem Inkassounternehmen anfallen.

Inkassounternehmen

Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Unternehmen, welche die geschäftsmäßige Einziehung von Forderungen betreiben – etwa die Privatärztlichen Verrechnungsstellen.

Inkassovollmacht

Im Gegensatz zur fiduziarischen Abtretung bleibt der Gläubiger bei der Inkassovollmacht im vollen Umfang Eigentümer der Forderung. Das Inkassounternehmen wird von ihm lediglich beauftragt, im Rahmen des geschlossenen Inkassovertrags gegen die Schuldner alle Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderung erforderlich sind.

Innenverhältnis

Innenverhältnis: So wird im Wirtschaftsbereich, in Unterscheidung zum Außenverhältnis, zum Beispiel die Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen genannt.

Insolvenz

Insolvenz ist das auf Mangel an Zahlungsmitteln basierende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen einer Firma oder Privatperson, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit).

Insolvenzordnung (InsO)

Mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) wurde im Jahr 1999 erstmals ein einheitliches Recht für Unternehmenspleiten eingeführt. Die Neuordnung hat insbesondere dazu beigetragen, dass nun mehr große Firmen den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Diese können die Pleite nun nicht mehr beliebig hinauszögern.

Investition

Eine Anschaffung mit dem Ziel, hieraus zusätzliche Erträge zu erwirtschaften, nennt man Investition. Je größer die Investition, umso dringender ist ein Investitions und Finanzierungsplan, also eine detaillierte Gegenüberstellung von benötigten Finanzierungsmitteln und deren Herkunft. Neben den Investitionskosten müssen dabei auch die Betriebsmittel berücksichtigt werden.

Login erfolgreich

Sie haben Sich erfolgreich bei arzt-wirtschaft.de angemeldet!

×