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Leistungsspektrum

Der Vertragsarzt kann das Leistungsspektrum seiner Praxis mit der Anstellung eines Arztes, auch in Teilzeit, erweitern. Scheidet der angestellte Arzt mit einer bestimmten Qualifikation aus dem Unternehmen aus, endet zugleich die Berechtigung Leistungen abzurechnen, für die nur der angestellte Arzt die Qualifikation nachgewiesen hat.

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