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Werbungskosten

Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit sind die Ausgaben für Fortbildung als Werbungskosten absetzbar. Die Inhalte der Fortbildung müssen für die ausgeübte Berufstätigkeit von besonderer Bedeutung sein. Bei zertifizierten Veranstaltungen wird das Finanzamt daran kaum zweifeln (siehe auch Steuern).

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