Icon Navigation öffnen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z

Zweigpraxis

Vertragsärzte mit eigener Praxis dürfen Zweigpraxen an weiteren Tätigkeitsorten eröffnen. Diese Option gilt auch außerhalb ihres eigentlichen KV-Bezirks. Sie dürfen auch hier eine zweite Niederlassung betreiben (siehe: Nebenbetriebsstätte).

Zurück zum Finanz-Wiki
Login erfolgreich

Sie haben Sich erfolgreich bei arzt-wirtschaft.de angemeldet!

×