
Fahrten mit dem Dienstwagen: Das Finanzamt schaut genau hin
Nutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat, muss er dies als geldwerten Vorteil versteuern. Zwei Berechnungsarten sind dafür möglich. Eine lückenlose Dokumentation von privaten und dienstlichen Fahrten lohnt sich, denn das Finanzamt will es durchaus genau wissen.