Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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Dr. Michael Striebe, u.a. GOZ-Referent des Vorstandes der Zahnärztekammer Niedersachsen, beleuchtet die derzeitige Situation.

Wie reagiert Professor Karl Lauterbach?

Er verordnet als Bundesminister für Gesundheit der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine Ausgabenbremse, die den zahnärztlichen Leistungserbringern unabhängig von der Mengenentwicklung für die Jahre 2023 und 2024 nur einen begrenzten Honorarzuwachs zugesteht, der die inflationäre Kostenentwicklung bei den Leistungsträgern in keiner Weise berücksichtigt. Ausgenommen von der Budgetierung im zahnärztlichen Bereich wurde lediglich die Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung sowie Aufwendungen für Zahnersatz.

Dr. Michael Striebe

Bild: Dr. Michael Striebe, GOZ-Referent des Vorstandes der Zahnärztekammer Niedersachsen, Mitglied des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Co-Autor des Kommentars der Bundeszahnärztekammer zur GOZ, Mitglied des Beratungsforums von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger.

Gab es das schon früher?

Ja. Manche unter Ihnen werden sich erinnern. Die Umsetzung derartiger Ausgabenbegrenzungen in früheren Jahren erfolgte in den einzelnen Bundesländern und Jahren durchaus unterschiedlich. Es gab zum Beispiel floatende Punktwerte, Mengenbegrenzungen je Zahnarzt oder terminale Budgetierungen (ab einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr wurden trotz erbrachter Leistungen keine Vergütungen mehr gewährt).

Was können Sie tun?

Je nach vorgestelltem Budget-Modell sind unterschiedliche Strategien vorstellbar. Mehr-Arbeit könnte sich für Sie „lohnen“: Einen abgesenkten Punktwert könnten Sie damit in gewissem Umfang ausgleichen. Aber erstens verursacht eine Erhöhung der Leistungsmenge auch höhere Praxiskosten und zweitens, falls alle oder viele Kollegen sich so verhalten, verpufft der Effekt, da dann die Punktwerte noch weiter absinken würden. Von Ihrer persönlichen Mehrbelastung möchte ich gar nicht erst reden. Sie könnten einen älteren Kollegen als angestellten Zahnarzt beschäftigen und bekämen unter Umständen für Ihre Praxis einen weiteren Budgetanteil zugestanden. Die Anzahl dieser verfügbaren Kollegen ist nicht unbegrenzt und deren Tätigkeit verursacht selbstverständlich ebenfalls Ausgaben.

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