Der E-Check in der Zahnarztpraxis: Diese Regeln sollten Sie kennen

Vom TI-Konnektor über das Röntgengerät bis hin zum Staubsauger oder der Kaffeemaschine: Zahnärzte müssen regelmäßig die Elektrogeräte in ihrer Praxis mit dem sogenannten E-Check überprüfen (lassen). Was dabei zu beachten ist.
Elektrische Sicherheit in Zahnarztpraxen ist in Zeiten der Digitalisierung wichtiger denn je. Der Gesetzgeber hat daher in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in den Arbeitsschutzrichtlinien der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) detaillierte Vorgaben dazu gemacht, welche elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen sind.
Umfasst sind dabei alle elektrischen Anlagen und alle elektrischen Geräte bzw. Betriebsmittel, die in der Praxis zum Einsatz gekommen. Ob diese Geräte fest eingebaut (ortsfest) oder beweglich (ortsveränderlich) sind, ist egal. Damit ist zugleich gesagt, dass nicht nur Behandlungsgeräte der gesetzlichen Prüfpflicht unterfallen, sondern auch Computer, Kopierer, Staubsauger oder der mobile EC-Terminal. Das soll sicherstellen, dass das Praxispersonal und die Patienten keinen Gefahren durch defekte Geräte ausgesetzt sind.
Praxisinhaber müssen den E-Check auf Verlangen nachweisen – zum Beispiel gegenüber ihrer Versicherung.
Was genau passiert beim E-Check?
Ob die Geräte in der Praxis den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, prüft im Normalfall eine fachkundige Person in einer mehrstufigen Prüfung. Der Zustand der Technik wird in einem speziellen Protokoll niedergelegt. In diesem hält der Prüfer auch etwaige Mängel fest.
Wie häufig solche Checks erforderlich sind, ist von der Art der Anlage oder des Geräts abhängig.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | vier Jahre | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | ein Jahr | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | ein Monat | Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter – in stationären Anlagen – in nichtstationären Anlagen |
sechs Monate/ arbeitstäglich | einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Prüfung lässt sich an Servicedienstleister auslagern
Um keinen Termin zu verpassen, sollten Praxisinhaber ein spezielles Prüfbuch führen, in dem die Wartungsintervalle eingetragen sind. Elementar ist auch ein gut gepflegtes Bestandsverzeichnis, in das neue Geräte umgehend aufgenommen werden. Diverse Dienstleister bieten diesbezüglich bereits umfassende Services, machen und sehen zum Beispiel auch einen Recall vor, damit kein Prüfungstermin unter den Tisch fällt.
Wichtig: Für medizinische Geräte sind neben dem E-Check auch die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und die Messtechnische Kontrolle (MTK) vorgeschrieben.
Was Sie beim Versicherungsschutz für Ihre Praxis beachten sollten, lesen Sie hier: Versicherungsschutz für Ihre Praxis: Das sollten Sie wissen
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