Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Wenn ich eine Praxis Frage, wann diese die letzte Abrechnungsanalyse erstellt hat, bekomme ich oft die Antwort: „Naja das brauchen wir nicht, wir vergessen keine Leistungen!“ SICHER?

Welchen Sinn hat eine Abrechnungsanalyse?

Eine Abrechnungsanalyse sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. In nicht jeder Praxis kann das vier Augensystem stattfinden, und oft hält schon nach kurzer Zeit die Betriebsblindheit Einzug, weil immerwährend die gleichen Abläufe in der Abrechnung stattfinden, einerseits ist dies für eine optimales Qualitätsmanagement sinnvoll, für die Umsätze eines Unternehmens jedoch fatal.

In der Regel kommen hierzu externe Berater in die Praxis, oder es werden vor der Übernahme der Abrechnung durch einen externen Berater eine Abrechnungsanalyse erstellt, um der Praxis aufzuzeigen, welche dokumentiert und erbrachten Leistungen vergessen wurden in Ansatz zu bringen.

Den Mehrwert einer solchen Analyse über die Abrechnung erkennt die Praxis im Anschluss und lässt sie langfristig davon profitieren. Dies erleichtert nicht nur die Kennzahlenanalyse, sondern sorgt auch für den stetigen Umsatzwachstum. Denn Mehrkosten können in weitgehend allen Bereichen, für jegliche Behandlungsarten erbracht und in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung ist die rechtskonforme Abrechnung der Leistungen.

Beispiel für eine Abrechnungsanalyse in der Zahnarztpraxis

Um Ihnen einen Einblick zu verschaffen, wie elementar dies für eine Praxis sein kann, möchte ich Ihnen gerne einen Auszug aus einer Analyse einer 1 Behandlerpraxis vorstellen. In unserer Beispielpraxis möchte ich den Fokus auf eine Praxis mit einen hauptsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt, konservierend chirurgisch mit starker Zahnersatzausrichtung legen.

Solche Darstellungen der Schemata beruhen auf einen Quartal mit Kassenpatienten und/oder Privatpatienten (hier sind unterschiedlichste Filterungen möglich),  einer bestimmten Patientenanzahl. Nur so kann eine spätere Hochrechnung effektiv und sinnvoll aufgezeigt werden. Die resultierenden Zahlen geben den Finanzbetreuenden wie z.B. Steuerberatern einen guten Einblick, lassen Zukunftssperkpetiven besser darstellen.

In den Bundesländern die noch einen HVM führen, sollte dieser nicht ausseracht gelassen werden.

Welche Daten werden analysiert?

Zur Analyse kommen nicht nur, wie oft vermutet die privaten Leistungen nach GOZ und GOÄ, sondern auch die BEMA-Abrechnung zum Tragen. Es zeigt sich das dieser häufig nicht richtig ausgeschöpft wurde.

In unserer Praxis zeigte die Analyse bei 100 Patienten einen Umsatzverlust von 12 % nicht abgerechneten GOZ-Leistungen, 15% nicht abgerechneter BEMA-Leistungen und dies bei nur einem Steigerungsfaktor von 2,3-fachen Faktor bei einem Grundumsatzvolumen von ca. 250.000 Euro im Quartal. Dies waren hier wie zu sehen knapp 16000 Euro in der Praxis.

Diese Praxis hat 16.325,55 Euro an Honoraren „verschenkt“.

Dieser Wert potenziert sich auf eine vielfaches, wenn hier noch die patientenbezogenen Gegebenheiten durch eine Faktorsteigerung z.B. auf 3,5-fachen mit reinspielen. Der Umsatzverlust steigt folglich von 12% auf 17% in der GOZ und somit auf fast 24.000 Euro.

In unserer Praxis wurden auch die Kassenleistungen nach BEMA analysiert und ins Verhältnis der abgerechneten Gesamtleistungen gestellt. Es mag zwar den Anschein haben, 149 nicht abgerechneten BEMA Leistungen seien als gering zu beachten, jedoch war der daraus resultierende Betrag für den Behandler maßgeblich.

 

Schlussendlich ist es ein kleines, aber doch effektives Instrument, dem man Beachtung schenken sollte. Praxisinhaber als auch Mitarbeiter können so ein Steuerungselement zur Weiterentwicklung sinn voll einsetzen.

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