So holen Sie Ihr Geld zurück – ohne Verlust von Steuervorteilen
Ralf MüllerHaben Sie – wie viele andere Zahnärztinnen und Zahnärzte – auch einen Rürup-Vertrag? Sie haben beispielsweise 20.000 Euro eingezahlt und im Gegenzug haben Sie 8.000 Euro Steuern gespart. Ein verlockendes Angebot! Leider zahlt der Anleger dafür oft einen hohen Preis: Hohe Abschlussgebühren, hohe laufende Kosten, häufig schlechte „hauseigene“ Fonds, wenig Rente, keine Wechselmöglichkeit. Was können Sie tun?
Bei Abschluss Ihres Vertrages wurden Sie vermutlich über Vor- und Nachteile aufgeklärt. Aber waren Ihnen die sehr hohen Kosten und die häufig schlechten Fonds und Rentenbarwerte bewusst? Wissen Sie, wie stark die Auswirkungen der vollen Rentenbesteuerung sind? Speziell bei Zahnärzten, die auch im Alter gute monatliche Einkünfte haben, entsteht häufig eine hohe Steuerbelastung.
Ein Beispiel zur vollen Rentenbesteuerung
Ein 65-jähriger Zahnarzt hat als Rentner 4.000 Euro steuerpflichtige Einnahmen. Daraus ergibt sich:
1.000 Euro monatliche Rente aus Rürup-Vertrag – 35 % Steuern:650 Euro netto pro Monat.
1.000 Euro monatliche Rente aus Fondspolice – 6,3 % Steuern: 937 Euro netto pro Monat.
Noch schwerer als die Vollbesteuerung der Rente wiegt der Nachteil bei Rürup-Renten, dass es keine Möglichkeit gibt, Guthaben von einer Gesellschaft auf eine andere zu übertragen. Warum wäre das wichtig? Wenn Ihre Versicherung den Rentenbarwert senkt, erhalten Sie weniger monatliche Rente für Ihr bestehendes Guthaben und sind dem ausgeliefert. Sie können weder einen Einmalbetrag aus dem Vertrag holen, noch wechseln.
Fraglich, warum die Versicherungswirtschaft das wollte. Bei den Riester-Renten ist die „Portabilität“ gesetzlich vorgeschrieben. Der Kunde kann dort bei Rentenbeginn zu der Gesellschaft wechseln, die ihm die höchste Rente für sein Guthaben bietet. Diese Möglichkeit gibt es bei keiner Basis- bzw. Rürup-Rente.
Steuertrick
Bitte sprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater ab.
Sie haben 15 Jahre in einen Basisvertrag jährlich 10.000 Euro einbezahlt. Der Vertrag hat aktuell ein Guthaben (durch hohe Kosten) von nur 140.000 Euro. Wir nehmen an, dass Ihr Vertrag widerrufbar ist. Wir gehen von einen persönlichen Grenzsteuersatz von 40 % aus. Sie sind verheiratet.
Sie widerrufen den Vertrag und erhalten nach Kosten 130.000 Euro ausbezahlt. Die Steuervorteile der letzten 4 Jahre in Höhe von 16.000 Euro (4 x 40 % von 10.000 Euro Beitrag) fordert das Finanzamt zurück. Sie finden die Idee einer Basisversicherung gut. Daher investieren Sie nun das zurückerhaltene Kapital in einen guten, kostengünstigen Nettobasisvertrag mit ETFs. Aufgrund des jährlichen Höchstbeitrages (rund 62.000 Euro – Beiträge Versorgungswerk und GRV) zahlen sie diese in 4 Jahren ein. 130.000 Euro Auszahlung – 16.000 Euro Steuerzahlung / 4 = 28.500 Euro jährlicher Beitrag). Dadurch erhalten sie einen Steuervorteil von 4 x 11.400 Euro (40 % von 28.500 Euro) = 45.600 Euro.
Ergebnis: Ohne zusätzlichen Kapitaleinsatz sparen in den nächsten 4 Jahren 45.600 Euro Steuern und erhalten eine deutlich bessere Altersversorgung!
Was bedeutet das für Sie als Zahnarzt?
Kurz gesagt: Einmal eingestiegen, für immer gefangen – und das, obwohl bei vielen unserer Vertragschecks das Ergebnis so aussieht, dass Verträge zu teuer und daher unrentabel sind! Als einzige „normale“ Möglichkeit bleibt nur, die Verträge beitragsfrei zu stellen.
Rürup-Rente (klassisch) | Fondsrente (aktive Fonds) | Nettofondsrente (ETFs) | |
Steuerliche Abzugsfähigkeit | Beiträge steuerlich abzugsfähig | nicht steuerlich abzugsfähig | nicht steuerlich abzugsfähig |
Auszahlung | nur als Rente | Einmalzahlung – ganz oder teilweise möglich | Einmalzahlung – ganz oder teilweise möglich |
Besteuerung bei Rentenbezug | Renten voll steuerpflichtig (bis 42 % + Steuer) | Rente mit Ertragsanteil (65 Jahre → 18 % der Rente sind zu versteuern → bis 7,56 % Steuer) | Rente mit Ertragsanteil (65 Jahre → 18% der Rente sind zu versteuern → bis 7,56% Steuer) |
Besteuerung bei Einmalauszahlung | Einmalzahlung nicht möglich | Einmalzahlung (Laufzeit länger 12 Jahre ab 62 Jahre) mit Halbeinkünfteverfahren (nur die Hälfte des Gewinns ist zu versteuern) | Einmalzahlung (Laufzeit länger 12 Jahre ab 62 Jahre) mit Halbeinkünfteverfahren (nur die Hälfte des Gewinns ist zu versteuern) |
Insolvenz des Zahnarztes | insolvenzgeschützt | nicht insolvenzgeschützt (für Zahnärzte irrelevant) | nicht insolvenzgeschützt (für Zahnärzte irrelevant) |
Kosten | sehr hohe Produktkosten | sehr hohe Produktkosten | sehr niedrige Produktkosten |
Provision für Vermittler | hohe Provision für Vermittler | hohe Provision für Vermittler | keine Provision für Vermittler |
Rendite | häufig Garantien, dadurch reduzierte Rendite | keine Garantien notwendig → höhere Rendite | keine Garantien notwendig, geringe Kosten → sehr hohe Rendite |
Beispielrechnung | 10.000 Euro/jährlich Steuerersparnis: 4.200 Euro = 5.800 Euro effektiv | 5.800 Euro/ jährlich | 5.800 Euro/ jährlich |
Ergebnis nach Steuern | 703 Euro pro Monat | 560 Euro pro Monat oder 228.500 Euro einmalig | 998 Euro pro Monat oder 385.400 Euro einmalig |
Das ewige Widerrufsrecht
Bis zum 16. Juni 2026 gibt es auch einen anderen Weg, um sein Geld aus unrentablen Verträgen zu holen: Den Widerruf.
Bei Abschluss eines Vertrages hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Wenn dieses Recht falsch in den Verträgen formuliert ist, was bei vielen Rürup-Verträgen der Fall ist, haben Kunden ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Der Widerruf ist somit die einzige Möglichkeit, Geld aus einer schlechten Basisrente herauszunehmen.
Basis- oder Rürup-Rentenverträge
Sie stellen eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk dar. Beiträge bis zu einer Höhe von 30.826 Euro (2026) können von ledigen Personen steuerlich geltend gemacht werden. Zusammenveranlagten Personen steht der doppelte Betrag zur Verfügung.
Bitte beachten: Vom jeweiligen Höchstbeitrag werden die Beiträge zum Versorgungswerk bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Preis für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die volle Besteuerung der späteren Rente im Alter. Die Auszahlung der Rente muss zudem als monatliche Rente erfolgen. Eine Einmalzahlung ist selbst bei schwerer Krankheit und kurzer Lebenserwartung nicht möglich.
Zum 16. Juni 2026 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, welche das Widerrufsrecht zukünftig deutlich einschränkt. Die Anwälte streiten aktuell noch, ob diese Regelung auch für alte oder nur für neue Verträge gilt. Um sicher zu gehen, rate ich, lieber gleich mit der Prüfung der Verträge zu starten.
Für einen Kurzcheck werden nur wenige Angaben benötigt:
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsbeginn
Art der Versicherung (Rürup, FLV, FRV)
Aktueller Vertragswert
Bitte beachten: Vom jeweiligen Höchstbeitrag werden die Beiträge zum Versorgungswerk bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Preis für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die volle Besteuerung der späteren Rente im Alter. Die Auszahlung der Rente muss zudem als monatliche Rente erfolgen. Eine Einmalzahlung ist selbst bei schwerer Krankheit und kurzer Lebenserwartung nicht möglich.