Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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PraxisScore®. Starke Kennzahlen. Starke Praxis.
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Die Frage, die kaum jemand stellt

Der Stundensatz ist eine der zentralen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen – und gleichzeitig eine der am meisten unterschätzten. Es geht dabei nicht um Gewinnmaximierung, sondern, im Gegenteil, um die rote Linie nach unten: die notwendige Mindestliquidität! Also um die schlichte Fähigkeit, alle Rechnungen zu bezahlen. Und mit „alle“ sind wirklich alle gemeint: Personal, Miete, Labor, Bank, Finanzamt– und das eigene Leben. Denn was in der Kalkulation gerne vergessen wird: Auch die private Lebensführung wird aus der Praxis heraus finanziert. Um die Kalkulation des Stundensatzes nachvollziehen zu können, müssen Ihnen die Begriffe Gewinn, Cash-Flow und frei verfügbare Liquidität sowie die Abgrenzung zwischen den Ebenen „Praxis“ und „Privat“ bewusst sein.

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Zwei Ebenen, ein Stundensatz

Die Kalkulation hat also zwei Ebenen. Auf beiden muss der Liquiditätsbedarf ermittelt werden. Für die Praxisebene werden die liquiden Ausgaben aus der BWA ermittelt. Hierfür sind zwei Positionen herauszurechnen:

  • Fremdlaborkosten sind durchlaufende Posten – für die Liquiditätsbetrachtung spielen sie keine Rolle.

  • Die AfA ist eine rein steuerliche Größe. Sie reduziert den Gewinn, es fließt aber kein Geld vom Konto ab. Daher wird sie bei der Ermittlung des Liquiditätsbedarfs der Praxis nicht berücksichtigt.

Der knifflige Teil: Was brauche ich privat?

Zur privaten Ebene gehören Steuern, Versorgungswerk, Tilgungen und die Kosten der privaten Lebensführung. Diese sind aus dem Cash-Flow der Praxis zu bezahlen. Zuerst werden in zwei Schritten die Ausgaben der Lebensführung ermittelt:

  • Fixe private Kosten: alles, was regelmäßig bezahlt wird, also z.B. Wohnkosten oder Haustilgung, Versicherungen, Sportstudio, Sparplan, Sky-Abo usw. Wer sich die Jahressumme ausrechnet, wird erstaunt sein.

  • Privates Budget: Lebenshaltung allgemein, Urlaub, Konsum, Luxus. Wenn Sie die jährliche Größenordnung nicht ausrechnen wollen, setzen Sie einen realistischen Pauschalbetrag an (zum Beispiel 5.000 Euro im Monat). Wir empfehlen trotzdem einen Blick aufs Konto, denn diese Größenordnung wird fast immer falsch geschätzt!

Dazu kommen die Tilgungen der Praxis. Die Kontoauszüge weisen Zins und Tilgung separat aus - nur die Tilgung zählt, der Zins ist bereits bei den Praxisausgaben erfasst. Aus Lebenshaltung und Tilgungen lässt sich mit einem hilfsweisen Faktor die Steuer- und Versorgungswerklast hochrechnen. Der Faktor 0,9 pauschaliert die Einkommensteuer mit 35 % und rechnet mit den bundesweit höchstmöglichen Versorgungswerkbeiträgen.

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Wochenumsatz als Frühwarnsystem

Der Stundensatz lässt sich direkt in einen notwendigen Wochenumsatz umrechnen – und der ist das ideale Instrument für das laufende Controlling. Empfehlung: Notieren Sie jeden Montag den Honorarumsatz der letzten Woche in einer einfachen Excel-Tabelle. Der Durchschnitt der letzten zwölf Wochen sollte immer oberhalb des kalkulierten Wochenumsatzes liegen. Andernfalls wird sich das in wenigen Wochen auf Ihrem Konto bemerkbar machen.

Fazit

Den Stundensatz der eigenen Praxis zu kennen, ist kein nice-to-have. Ohne diese Kennzahl fährt eine Praxis im Nebel auf Sicht. Nebenbei ist sie die Ankergröße für weitere Kennzahlen, wie z. B. notwendige Stundenumsätze einzelner Behandler oder der Prophylaxe. Und damit auch Kalkulationsgrundlage für z. B. HKPs.

Turhan Kurt

© Turhan Kurt

Finanzökonom (ebs) und unabhängiger Experte für die Beratung von ZahnärztInnen und Zahnärzten seit mehr als 20 Jahren.

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turhan.kurt@flamingomedsolutions.de

Quelle:

Flamingo Med Solutions