Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
GOZ
  1. Pflegen Sie Ihr Recall-System – jeder Patient sichert Ihnen mehr Budget.

  2. Erhöhen Sie Ihre PZR-Quote. Erstellen Sie Prophylaxe-Konzepte und verdeutlichen Sie Ihren PatientInnen, wie wichtig Mundgesundheitsaufklärungen und professionelle Zahnreinigungen sind.

  3. Führen Sie im Anschluss an PZR-Behandlungen eine kurze Kontrolle durch (01 oder Ä1) oder achten Sie darauf, ob eine delegierbare Kons. Leistung von der Prophylaxe-Assistentin erbracht wurde.

  4. Betreiben Sie ein effektives HKP-Management. Das heißt: Schauen Sie bei jedem HKP der genehmigt wurde, ob der Patient schon einen Termin für die ZE-Behandlung hat. Wenn nicht, rufen Sie den Patienten an und erinnern Sie ihn an die ZE-Versorgung – vereinbaren Sie Termine.

  5. Kalkulieren Sie im Heil- und Kostenplan den Zahnersatz so, dass Begleitleistungen mit abgedeckt sind. Ziehen Sie private Begleitleistungen wie Zst, PA, Exc, bMF etc. in Erwägung.

  6. Legen Sie die Richtlinien streng aus und prüfen genau, ob noch eine Füllung möglich ist oder ob eher Zahnersatz (Teilkrone, Krone) angezeigt ist.

  7. Halten Sie die Materialpreise in Ihrer PVS auf dem aktuellsten Stand.

  8. Überprüfen Sie die bisherige Kalkulation der Laborpreise. Ist Ihnen der Kostenstundensatz Ihres Eigenlabors bekannt? Sprechen Sie mit ihrem Zahntechniker über den Umfang und Zeitaufwand einzelner zahntechnischer Leistungen und kalkulieren Sie die Preise genauer.

  9. Nehmen Sie berechtigte und kostenabdeckende Zuzahlungen bei endodontischen Behandlungen, bei chirurgischen Maßnahmen oder in der qualitativ hochwertigen Füllungstherapie – auch bei Aufbaufüllungen.

  10. Setzen Sie Prioritäten. Ziehen Sie in der Füllungstherapie in Erwägung, nicht dringend notwendige Füllungsgestaltungen in das Folgequartal zu verschieben.

  11. Prüfen Sie kritisch die Kassenrichtlinien bei Wurzelkanalbehandlungen (gute Prognose zum Zeitpunkt der Diagnose, Einstufung der Wurzelkrümmung (Ingle-Klassen beachten), gute Zugänglichkeit, Erreichbarkeit und Auffindbarkeit des zu behandelnden Wurzelkanalsystems, etc.

  12. Erlauben Sie sich die eigenen Leistungserbringungen angemessen zu bewerten und klug zu wirtschaften. Dokumentieren Sie die Besonderheit, die Schwierigkeit oder den Zeitaufwand einer erbrachten Leistung und scheuen Sie sich nicht vor dementsprechenden Faktorensteigerungen im privaten Sektor. Bedenken Sie, dass der GOZ-Punktwert seit 35 Jahren stagniert – die Kosten für eine Zahnarztpraxis sich seither jedoch vervielfacht haben.

  13. Kommunizieren Sie eine klare Behandlungspräferenz mit Ihren Patienten. Vermitteln Sie Ihr Angebot klar und selbstbewusst. Wichtig: Denken Sie auch daran Ihre MitarbeiterInnen in das Kommunikationskonzept mit einzubinden und zu unterrichten!

  14. Empfehlen Sie Ihren PatientInnen sich über Zusatzversicherungen zu informieren und eine abzuschließen. Hier kann die Waizmanntabelle oder MitarbeiterInnen einer freien Versicherungsgesellschaft Aufschluss geben.

  15. Minimieren Sie den kostenintensiven Verwaltungsaufwand durch digitale Systeme. Dies erspart Ihnen Zeit und Ausgaben hinsichtlich Papier, Briefumschläge, Portogebühren und dergleichen. Es lohnt sich in digitale Verwaltungs-Systeme wie Synmedico, Athena (DS-WIN) oder Teemer Doc (Teemer) zu investieren. Informieren Sie sich gegebenenfalls beim Anbieter Ihrer Dental-Software.

  16. Auch wenn Sie es nicht mehr hören können. Dokumentieren Sie jeden Arbeitsschritt, um kein Honorar zu verschenken – vor allem bei Privatpatienten. Beispiel: Die am häufi gsten vergessene Leistungsposition aufgrund mangelnder Dokumentation ist die GOZ-Nr. 2130. Wird beispielsweise neben einer Füllungstherapie die Füllung des Nachbarzahnes kontrolliert, fi niert bzw. poliert und nicht dokumentiert, geht jedes Mal ein beachtlicher Betrag in Höhe von 13,45 Euro bei 2,3-fachem Faktor verloren.

  17. Es gibt weitere Leistungen, die in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden - aufgrund von Unwissenheit. Zum Beispiel viele Chairside-Leistungen – diese dürfen auch angesetzt werden, wenn kein Eigenlabor besteht. Wussten Sie, dass zu jeder dentinadhäsiven Kunststofffüllung auch die Zahnfarbenbestimmung gemäß BEB berechnet werden darf? Lassen Sie Ihre MitarbeiterInnen schulen und/oder setzen Sie auf einen kompetenten Abrechnungsservice, der für Sie das Beste erausholt.

  18. Bestellen Sie Patienten im Folgequartal ein.
    Beispiele:

    1. Wird bei einer Füllungstherapie eine direkte Überkappung medizinisch notwendig, bestellen Sie PatientInnen im Folgequartal zur Vitalitätsprüfung ein, um den Vitalitätsstatus des Zahnes weiter zu verfolgen.

    2. Wird eine endodontische Behandlung medizinisch notwendig, bestellen Sie PatientInnen im Folgequartal zur Nachsicht und Röntgenkontrolle ein.

    3. Wird eine chirurgische Behandlung medizinisch notwendig, bestellen Sie auch hier den Patienten im Folgequartal zur Kontrolle und Zustand nach der chirurgischen Behandlung ein.

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