Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Digitalisierung

Präsentiert wurde von Sabine Zude, Geschäftsführerin von CompuGroup Dentalsystemen (CGMDS), das digitale Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, kurz EZB, welches seit Juli für alle Zahnarzt- und kieferorthopädischen Praxen zur Verfügung steht.

Bis zum Jahresende 2022 können es die Praxen im Praxisalltag kennenlernen, bevor es dann am 1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren verpflichtend zu nutzen ist. Als digitales Leuchtturmprojekt für den Berufsstand bezeichnet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das Verfahren.

Was ist das EZB?

EZB ist ein Verfahren zur Übermittlung von Heil- und Kostenplänen (HKP) an die gesetzlichen Krankenkassen, inklusive digitaler Rückmeldung. Dies betrifft zurzeit Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen und Kieferorthopädie. Ab 2023 sollen auch Anträge zu Parodontalerkrankungen eingeschlossen werden, das Pilotverfahren hierzu startet im Oktober.

Wie funktioniert das EZB?

Übermitteln können die Praxen mittels spezieller Formulare EZB-Pläne zur Regelversorgung, zu gleichandersartigen Versorgungen, zu Direktabrechnungen, aber auch Ergänzungen bezüglich Planänderungen und weiteren notwendigen Therapieschritten. Die Dokumente lassen sich digital signieren. In einer Historie lassen sie sich zudem übersichtlich einsehen.

Bearbeitungsschritte, Genehmigungen oder Ablehnungen sind farblich markiert. Signalisiert wird eine Antwort der Krankenkasse ebenso wie ein noch nicht übermittelter Antwortdatensatz: Orange bedeutet, Rückmeldung offen seit drei Tagen, Rot heißt, offen seit fünf Tagen. Dem Patienten kann der eHKP in gut verständlicher Kurzfassung mitgegeben werden. Der Vordruck wird von der KZBV zur Verfügung gestellt.

Das Beantragungsverfahren läuft über die Telematikinfrastruktur (TI)-Plattform im deutschen Gesundheitswesen ab und mithilfe des Kommunikationsdienstes KIM. Im Praxisverwaltungssystem soll das EZB zukünftig inkludiert sein.

Rechtliche Basis für Einführung des EZB

Ausgangspunkt für die Entwicklung der Software war eine Regelung in § 87 SGB V, nach der KZBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer zur elektronischen Beantragung bewilligungspflichtiger Leistungen an die jeweilige Krankenkasse verpflichten können. Über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) als dritter Projektpartner war die CGM von Beginn an in die EZB-Entwicklung einbezogen.

Voraussetzungen für den elektronischen Versand von e-Plänen in der Praxis sind ein eingerichtetes KIM-Postfach, ein eHealth Konnektor mit PTV4-Update, die Praxiskarte SMC-B sowie die Leistungserbringerkarte eHBA. CGM empfiehlt für das Versenden der ePläne zudem die Komfort-Signatur, um nicht bei jedem einzelnen ePlan die PIN für den eHBA eingeben zu müssen.

200 bis 700 € sind nach drei Jahren Entwicklungszeit für das jeweilige Modul als Preis veranschlagt. Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt, dass die Module einen Zuschuss erhalten sollen, über die Höhe ist derzeit noch nichts bekannt. Eine eDokumentenverwaltung gibt es übrigens kostenlos dazu. Mehr als 2.500 Bestellungen der Software sind laut Sabine Zude bereits eingegangen, das entspricht etwa 35 % der Leistungserbringer. Wie die Geschäftsführerin betont, sind die Belange aller Beteiligten berücksichtigt worden, von Praxen, Krankenkassen und von Patienten.

in folgendem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Umsatz über die Heil- und Kostenpläne steigern können: Umsatz steigern über Heil- und Kostenplan und Mehrkostenvereinbarung

Autor: Cornelia Kolbeck