GOZ 5100 – Wie kann sie berechnet werden
GOZ 5100 Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung wird im Bundesdurchschnitt mit dem 3,1-fachen Faktor abgerechnet.
GKV Niveau liegt bei dem 4,24-fachen Faktor!
Die GOZ 5100 Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 3,1-fachen Faktor abgerechnet.
Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 4,24-fachen Faktor abgerechnet werden. Erneuerung eines Innenteleskopes ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des §6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 222,52 Euro honoriert
Quelle:DZR HonorarBenchmark | BEMA Punktwert: 1,1304 €