GOZ 4020 – Wie kann sie berechnet werden?
GOZ 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung wird im Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Faktor abgerechnet.
GKV Niveau liegt bei dem 4,02-fachen Faktor!
Die GOZ 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 2,4-fachen Faktor abgerechnet.
Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 4,02-fachen Faktor abgerechnet werden. Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation an Implantaten ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 2,26 Euro honoriert.
Quelle:DZR HonorarBenchmark | BEMA Punktwert: 1,2702