Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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GKV Niveau liegt bei dem 4,02-fachen Faktor!

Die GOZ 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 2,4-fachen Faktor abgerechnet.

Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 4,02-fachen Faktor abgerechnet werden. Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation an Implantaten ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 2,26 Euro honoriert.

Quelle:

DZR HonorarBenchmark | BEMA Punktwert: 1,2702