Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Vorsorge & Finanzen

Praxis-Versicherungen schützen eine Zahnarztpraxis vor verschiedenen Risiken, wie zum Beispiel Schäden an der Praxisausstattung oder Betriebsunterbrechungen. Tatsächlich treffe ich in meinen Beratungen häufig auf volle Versicherungsordner, in denen aber quasi nichts drin ist. Der „gefühlte Versicherungsschutz“, also das subjektive Sicherheitsgefühl bezüglich der Versicherung, entspricht oft nicht dem tatsächlichen Versicherungsschutz.

Woran liegt das? Zahnärzte kümmern sich nur sehr ungern um das Thema Praxis-Versicherungen. Das liegt u.a. an der Komplexität, der Intransparenz und damit einer schlechten Vergleichbarkeit von Produkten.

Es stellt sich grundsätzlich die Frage: Welche Versicherungen sind überhaupt als niedergelassener Zahnarzt notwendig? Welcher Leistungsumfang und welche Versicherungssummen müssen sein? Meine Erfahrung zeigt: Sind Verträge einmal abgeschlossen, werden diese bis zu einem möglichen Schadensfall nicht mehr angerührt.

Tipps für Ihre Praxis-Versicherungen

  • Lassen Sie bestehende Verträge von einem Spezialisten für Zahnärzte auf Angemessenheit, Aktualität und Beitrag prüfen. Praxis-Versicherungen werden i.d.R. am 1. Januar fällig, eine Kündigung muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres erfolgen.
  • Vertragscheck mindestens jährlich und bei Änderungen!
  • Holen Sie sich hierzu eine zweite Meinung ein, so wie es auch Patienten vor einer Zahnbehandlung machen.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Stimmen Versicherungsumfang bezogen auf Ihr Leistungsspektrum und die Deckungssummen noch?
  • Die Praxisinhalts- inkl. Betriebsunterbrechungsversicherung sollte auch Schäden bei Rauch (nicht offenes Feuer) und Ruß beinhalten.
  • Achten Sie auf eine echte Neuwert-Versicherung für den Praxisinhalt. Dies ist schwer erkennbar und nur wenige Versicherer bieten eine echte Neuwert-Versicherung. Mit einer Zeitwert- oder Wiederbeschaffungswert-Klausel stellen Sie sich im Schadensfall deutlich schlechter und zahlen viele tausend Euro für Ersatz aus eigener Tasche.

Hier gibt es zusätzliche Infos zum Thema Praxis-Versicherungen:
Wie steht es um Ihre Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufshaftpflichtversicherung in einer Berufsausübungsgemeinschaft
Das unterschätzte Risiko einer Cyber-Attacke

Versicherungsfall aus der Praxis: Einbruchdiebstahl

Ein Zahnarzt hatte es leider versäumt, seine seit über fünf Jahren bestehenden Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, die ursprünglich von einem anderen Versicherungsmakler betreut wurden, zu überprüfen bzw. an seine aktuelle Praxissituation anpassen zu lassen. Das Ergebnis war eine deutliche Unterversicherung mit veralteten Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Einbruchs. Der Schaden aus Einbruchdiebstahl und Betriebsunterbrechung für vier Werktage betrug für den Zahnarzt insgesamt 76.500 Euro. Glück im Unglück: Mit unserer Unterstützung wurden dem Zahnarzt statt der vom Versicherer angebotenen 19.500 Euro letztlich immerhin 55.000 Euro ausbezahlt.

Wichtig: Praxis-Versicherungen regelmäßig überprüfen

Das Beispiel macht deutlich, warum wir unseren Kunden mindestens ein Gespräch pro Jahr anbieten und auch dringend empfehlen. Denn in nur einer Stunde lassen sich bestehende Verträge auf Aktualität, Angemessenheit und Beitragssatz überprüfen und ggf. aktualisieren. Und das ist am Ende bares Geld wert.

Versicherungen für Zahnarztpraxen sind unverzichtbar, um das wirtschaftliche Risiko zu minimieren und die Praxis vor Schadensfällen zu schützen. Es lohnt sich daher, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Ernstfall optimal gegenüber finanziellen Schäden abgesichert sind.

(c) Martin Stromberg

Unser Autor:
* Dipl.-Kfm. Martin Stromberg ist seit 1996 als unabhängiger Finanzdienstleister selbständig. Sein Fokus ist gerichtet auf akademische Heilberufe und die Niederlassungsberatung.
www.aerzteberatung-duesseldorf.de, st@stromberg-finanzen.de