Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Zahnmedizin

Der Praxisleitfaden 2023 gibt Handlungsempfehlungen für Behandler. Er reflektiert Daten aus kontrollierten klinischen Studien und berücksichtigt Daten aus der Routineversorgung in der zahnärztlichen Praxis. „Die Diskussion findet nicht in einem geschlossenen Forum statt. Wir möchten kein rein universitäres Setting. Die Empfehlungen sollen vielmehr Handhabe sein für die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen und auch die europäische Expertise einbeziehen“, erklärt Prof. Dr. Jörg Neugebauer, Moderator der Konsensuskonferenz und Generalsekretär des BDIZ EDI, die Überarbeitung.

Praxisleitfaden „Kurze Implantate“

Die Überarbeitung des Praxisleitfadens ändert nichts an der Definition der „Kurzen“: Die geplante intraossäre Länge beträgt ≤ 8 mm bei einem Durchmesser von ≥ 3,75 mm. Kurze Implantate finden Anwendung, um Knochenaugmentationen u.a. im Seitenzahnbereich bei teilbezahnten Patienten zu vermeiden, um herausnehmbare Deckprothesen zu fixieren und als Einzelzahnersatz bzw. mehrgliedriger Zahnersatz im Frontzahnbereich. Laut EuCC gibt es keinen Unterschied mehr bei den Erfolgsraten im Vergleich zu längeren und/oder dickeren Standardimplantaten mit Augmentationsverfahren.

Neu im Leitfaden: die Indikation bei Sofortbelastung für kurze Implantate. Es gibt nun Studien, die eine Sofortbelastung mit speziellem Behandlungskonzept bei der Verwendung kurzer Implantate positiv bewerten.

Praxisleitfaden „Angulierte Implantate“

Neues gibt es auch im Umgang mit angulierten Implantaten. Sie werden inzwischen routinemäßig bei verblockten Rekonstruktionen zahnloser Kiefer eingesetzt. Die EuCC hat sich darauf verständig, dass sie als alternative Behandlungsoption zur Vermeidung von Hartgewebeaugmentationen die Primärstabilität bei längeren Implantaten für die Sofortbelastung erhöhen. Diese Behandlungskonzepte erfordern meist vier Implantate im Unterkiefer sowie vier bis sechs Implantate im Oberkiefer. Aktuelle Beobachtungen zeigen indes Einschränkungen auf: „Trotz der positiven klinischen Ergebnisse ist die wissenschaftliche Diskussion über die klinische Relevanz der Entwicklung des marginalen Knochenniveaus um angulierte Implantate nicht abgeschlossen“, fasst Prof. Dr. Neugebauer die Konsensfindung zusammen.

Praxisleitfaden „Durchmesserreduzierte Implantate“

Bei den durchmesserreduzierten Implantate (DRI) unterteilt der Praxisleitfaden in zwei Bereiche: Weiterhin werden die DRI mit einem intraossären Durchmesser von < 3,5 mm für die Insertion bei reduzierter Knochenbreite definiert. Als Mini-Implantate (MDI) bezeichnet die EuCC Implantate mit einem Durchmesser von < 2,7 mm. Hier gibt es keine Änderung. Weitere Metaanalysen untermauern die getroffenen Aussagen des Vorgänger-Leitfadens aus dem Jahr 2016.

DRI haben eine hohe Überlebensraten (> 90%). Diese beruht auf der sorgfältigen Patientenauswahl, der Beurteilung der Knochendichte sowie des klinischen Vorgehens und der Erfahrung des Operateurs. Sie zeigen auch im Seitenzahnbereich hohe Erfolgsraten. Bei den Erfolgsraten der MDI gibt es bezogen auf UK und OK Unterschiede: Bei MDI im UK mit Deckprothese werden ausgezeichnete kurze bis mittelfristige Überlebensraten festgestellt. Die Überlebensraten im OK sind deutlich geringer. Dennoch profitieren die Patienten. Als Pfeilervermehrung für die Teilprothese zeigen MDI gute Ergebnisse. Kurze Mini-Implantate sollten weiterhin vermieden werden, so die Einschätzung der EuCC.

Empfehlungen aus dem Praxisleitfaden 2023

Die Anwendung von kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten stellt heute bei reduziertem Knochenangebot – unter Beachtung der spezifischen Behandlungsparameter – eine verlässliche Therapieoption dar, im Vergleich zu den Risiken von Implantaten mit Standarddurchmesser in Kombination mit augmentativen Verfahren.

Der Praxisleitfaden 2023 „Kurze, angulierte und durchmesserreduzierte Implantate“ des BDIZ EDI ist im Online-Shop des BDIZ EDI in englischer und in deutscher Sprache erhältlich. Mitglieder erhalten den Praxisleitfaden kostenfrei.

Quelle: BDIZ EDI