Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Digitalisierung

Das bisherige Verfahren soll „deutlich effizienter, einfacher und schneller“, werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geeinigt. Gelingen soll das mit dem neuen Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ).

Rollout des EBZ hat begonnen

Die sechsmonatige Pilotphase wurde laut Mitteilung des GKV-Spitzenverbands und der KZBV bereits am 30. Juni 2022 abgeschlossen – und zwar erfolgreich. In der Pilotphase seien rund 5.000 Anträge digital gestellt und bearbeitet worden, seit 1. Juli sind schon knapp 50.000 weitere hinzugekommen (Stand: 2. August).

Nach dem erfolgreichen Test wird seit 1. Juli der Echtbetrieb in den Zahnarztpraxen ausgerollt. Bis Ende Juli waren insgesamt 2.791 Praxen an das neue Verfahren angeschlossen.

Die hohe Geschwindigkeit, mit der der Rollout ausgeführt wird, hat gute Gründe: Das EBZ ist nur noch bis Jahresende in der Probephase. Zum 1. Januar 2023 wird der Einsatz für alle Zahnarztpraxen Pflicht.

Wie funktioniert das EZB?

Beim Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren übermitteln Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz über das Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse. Auf gleichem Wege bekommt der Zahnarzt die Antwort bzw. die Genehmigung zeitnah zurück. Das System verarbeitet die Daten automatisch und ordnet sie der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt.

Auch diese Fälle müssen digital beantragt werden

Zunächst wird das Verfahren bei Behandlungsplänen für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab 2023 auch Parodontalerkrankungen (PAR), eingesetzt. Anträge auf Papier sind für alle genannten Fälle dann nicht mehr möglich.

EZB soll Entlastung für Praxen, Kassen und Versicherte bringen

Die Digitalisierung des Verfahrens bringt aber nicht nur Zahnärzten Vorteile. Patienten erhalten künftig nicht mehr die herkömmliche und für Laien schwer verständliche Variante der Heilkostenpläne ausgehändigt, sondern eine Zusammenfassung der relevanten Inhalte in allgemein verständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.

Papierverfahren nur noch in Ausnahmefällen möglich!

Wie die KZBV mitteilt, kann nach dem Start des flächendeckenden, verpflichtenden Echtbetriebs des EZB ab 2023  nur noch in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen – der elektronische Antrag in Papierform ausgedruckt und per Post verschickt werden.

Informationen zu rechtlichen Grundlagen sowie den technischen Voraussetzungen in Zahnarztpraxen finden Interessenten auf dieser Seite der KZBV.

in folgendem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Umsatz über die Heil- und Kostenpläne steigern können: Umsatz steigern über Heil- und Kostenplan und Mehrkostenvereinbarung