Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Politik

Ziel des EHDS ist es, die nationalen Gesundheitssysteme interoperabel zu verbinden, um einen sicheren Transfer von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Patientinnen und Patienten sollen auf Datenmindestsätze EU-weit zugreifen können, z.B. auf Rezepte, Laborergebnisse, Röntgenbilder, Entlassungsberichte oder Impfnachweise.

Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten im Sinne einer sekundären Nutzung für die Gesundheitsforschung oder die Politikgestaltung verwendet werden dürfen.

Bisherige Prinzipien müssen im Europäischen Gesundheitsdatenraum weiter gelten

In einem umfassenden Positionspapier begrüßt die Bundeszahnärztekammer den EHDS, allerdings unter der Voraussetzung, dass die bisher geltenden Prinzipien der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Datensicherheit gewahrt bleiben. Zahnärztlichen Praxen darf, so die BZÄK, außerdem keine Mehrarbeit entstehen – denn Personal ist extrem knapp. Sollten den Praxen Mehrkosten entstehen, müssten diese vollumfänglich erstattet werden.

Eine gemeinwohlorientierte Forschung mit Gesundheitsdaten sollte ebenfalls möglich sein, sich aber auf strukturierte Daten stützen, die zur Beantwortung einer konkreten Fragestellung geeignet und mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind.

In der Vorbemerkung zu ihrem „Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ fasst die BZÄK die wesentlichen Punkte ihrer Position zusammen:

„Gesundheitsdaten in digitaler Form zu verarbeiten, ist in der Zahnmedizin längst selbstverständlich. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt deshalb das Ziel, elektronische Gesundheitsdaten als Informationsquelle für eine vernetzt organisierte Versorgung europaweit zu nutzen und nachgelagert so zusammenzuführen, dass Wissenschaft und Forschung davon profitieren. Dabei sind auf individueller Ebene das Patientenrecht und das Berufsrecht und auf kollektiver Ebene die Interessen des Gemeinwohls zu wahren. Eine rein auf wirtschaftlichen Gewinn zielende Nutzung von Gesundheitsdaten ohne Gegenleistung für die Systeme der sozialen Sicherung in Europa lehnen wir ab: Gesundheitsdaten sind keine Ware! Der EU-Gesundheitsdatenraum darf nicht das virtuelle Warenlager für Datenhandel sein! Eine Pflicht, Gesundheits- und Behandlungsdaten einem Binnenmarkt für Gesundheitsdaten zuzuliefern, darf es weder für Bürgerinnen und Bürger noch für Zahnärztinnen und Zahnärzte geben!“

Hier lesen Sie die vollständigen Positionen der Bundeszahnärztekammer zum Europäischen Gesundheitsdatenraum

Quelle: Pressemeldung BZÄK und www.bzaek.de