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Zahnmedizin

Vergangenes Jahr gab es zahlreiche Diskussionen über die Frage, wie häufig abgelehnte Asylbewerber zahnmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Studie der Arbeitsgruppe Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld suchte unter anderem darauf eine Antwort.

„In unserer Studie haben wir untersucht, wie häufig Asylbewerber in Deutschland innerhalb eines Jahres zum Zahnarzt gehen“, sagt Prof. Dr. med. Kayvan Bozorgmehr, Leiter der Arbeitsgruppe. Bozorgmehr ist Erstautor Forschungsartikels zu zahnärztlichen Behandlungen bei Geflüchteten. Veröffentlicht wurde er im Journal of Health Monitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Co-Autorinnen des Universitätsklinikums Heidelberg, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des RKI.

Mangelnde Datenlage zur zahnmedizinischen Versorgung Geflüchteter

Die analysierten Daten der Studie stammen aus der Querschnittstudie RESPOND aus dem Jahr 2018, die Bozorgmehr ebenfalls geleitet hatte. Dafür waren 863 geflüchtete Menschen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg und Berlin gefragt worden, inwiefern sie eine zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nahmen. 38,2 Prozent der Befragten gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten zahnmedizinisch behandelt worden zu sein. „41,4 Prozent haben gesagt, dass sie in Deutschland noch nie beim Zahnarzt waren“, sagt Bozorgmehr.

Zum Vergleich: In der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ des Robert Koch-Instituts gaben 82,2 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten bei einer zahnmedizinischen Untersuchung gewesen zu sein.

Die beiden Zahlen sind nur begrenzt miteinander vergleichbar, da es sich um unterschiedliche Datengrundlagen handelt. Das zeigt ein grundsätzliches Problem: Daten zu zahnmedizinischen Leistungen bei geflüchteten Menschen werden zwar bei den einzelnen Behörden erfasst, aber nicht zusammengeführt.

Bozorgmehr hält die erhobenen Daten und den Unterschied trotzdem für plausibel. „Auch internationale Studien weisen insgesamt auf einen schlechten Zustand der Mundgesundheit und erschwerten Zugang zu zahnmedizinischer Versorgung bei geflüchteten Menschen hin.“

Asylbewerberleistungsgesetz regelt zahnmedizinische Versorgung

Inwiefern Geflüchtete in Deutschland überhaupt zu Zahnärzten gehen und sich behandeln lassen können, ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt: Zahnbehandlungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn es unaufschiebbare medizinische Gründe dafür gibt. Weitere Leistungen dürfen in laufenden Asylverfahren, bei abgelehnten Verfahren oder einer Duldung in den ersten 18 Monaten des Aufenthalts in Deutschland nur auf Antrag bei der zuständigen Behörde und nach deren Ermessen gewährt werden.

„Im Hinblick darauf, dass Studien bei Geflüchteten auf einen hohen oder höheren Versorgungsbedarf im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung hinweisen, scheint die Versorgung nicht bedarfsgerecht zu sein“, sagt Dr. Nora Gottlieb, eine weitere Autorin der Studie und Wissenschaftlerin in der Arbeitsgruppe von Kayvan Bozorgmehr.

Erfüllen die gesetzlichen Vorgaben das Ziel der Ausgabendeckelung?

Es steht also ein grundsätzlich höherer Bedarf einer begrenzten Versorgung auf schmerzhafte oder unaufschiebbare Zahnprobleme gegenüber. „Unbehandelte zahnmedizinische Beschwerden können nicht nur die Lebensqualität erheblich einschränken, sondern auch zu Folgeerkrankungen in anderen Organsystemen führen“, sagt Gottlieb. Hinzu kommt noch ein anderer Punkt: Die fehlende Vorsorge kann höhere Folgekosten für das Gesundheitssystem mit sich bringen. „Daher stellt sich schon die Frage, ob die im Gesetz verankerte Unaufschiebbarkeit das Ziel der Ausgabendeckelung tatsächlich erfüllt.“

Um solche und weitere Fragen aus der Gesundheitsversorgung besser beantworten zu können, bedarf es nach Einschätzung der Forschenden einer besseren Datengrundlage zur Versorgung geflüchteter Menschen. „Dadurch könnten der Bedarf und die Versorgung besser abgebildet werden“, sagt Gottlieb. Das könne Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung aufdecken und zu einer faktenbasierten Diskussion in Bezug auf Migration und Gesundheit beitragen.

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Quelle: Universität Bielefeld