Die Untersuchung von Neupatienten in der Zahnarztpraxis abrechnen
Bianka Herzog-HockWenn ein „Neupatient“ in die Praxis kommt, bedeutet das immer eine neue Chance: Zum einen für den Patienten, mit seinen Wünschen und Bedürfnissen gesehen zu werden. Zum anderen, dem Patienten die eigene Behandlungsphilosophie der Praxis zu vermitteln. Die Ansprüche der Patienten steigen, und sie wollen nicht einfach nur „abgefertigt“ werden. Deshalb muss in Zukunft mehr Zeit für die persönliche Beratung eingeplant werden, und auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte sollten angemessen sein. Bei der Abrechnung gibt es einiges zu beachten.
Bei der Planung und Terminvergabe für neue Patienten stellen sich viele Fragen:
Was braucht der Patient?
Was soll der Behandler in der ersten Sitzung alles untersuchen?
Wie viel Zeit sollte hierfür eingeplant werden?
In der Abrechnung muss der Zeitaufwand angemessen honoriert werden.
Behandlungsablauf und Kosten vorab klären
Die Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden, um Verzögerungen im Behandlungsablauf zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig dem Patienten bei der Terminvergabe nicht nur wichtige Unterlagen und Informationen, ggf. als Download von der Homepage oder per Post, zukommen zu lassen, sondern auch über eventuell entstehende Kosten zu informieren. Hier trennt sich oft schon die Spreu vom Weizen.
Professionelle Zahnreinigung bei der Terminvergabe anbieten?
In vielen Praxen wird heute bereits bei der Terminvergabe die Professionelle Zahnreinigung oder bei Kindern die Individualprophylaxe mit angeboten. Auch bei Neupatienten kann es sinnvoll sein, dies bereits bei der Terminvergabe anzubieten. Dies signalisiert eine umfassende Untersuchungsmöglichkeit und bietet dem Behandler eine bessere Sicht bei der Befundaufnahme.
Befunderhebung und deren Tücken
Der Patient stellt sich dem Behandler mit einer Problematik vor, die bei der Terminvergabe oft als „unbekannte Variable“ geplant wird. In einem Telefonat vorher sollten Fragen abgeklärt werden wie:
Haben Sie Beschwerden?
Möchten Sie ein spezielles Anliegen besprechen?
Handelt es sich um eine reine Routineuntersuchung?
Können Sie Unterlagen mitbringen oder können wir Befunde beim Vorbehandler anfordern?
Denn wenn der Patient auf dem Stuhl sitzt und für eine vollständige Befunderhebung müssen (unnötigerweise) weitere Unterlagen erstellt werden, kann dies den Behandlungsablauf des Tages schnell in Verzug bringen.
Mögliche abrechenbare Leistungen (Diese Liste ist nur als beispielhafter Auszug zu verstehen und ist nicht abschließend.) (Quelle: Pasident):
BEMA | Leistungsbeschreibung | GOZ | Leistungsbeschreibung | (bezahlt GKV-Patient selbst) |
01 | Eingehende Untersuchung | 0010 | Eingehende Untersuchung | |
ggf. Ä6 | Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems | |||
Ä5 | Symptombezogene Untersuchung | |||
Ä1 | Beratung | |||
1000 ff. | Mundhygienestatus | X | ||
107 | Zahnsteinentfernung | 4050, 4055 | Entfernung von Belägen | |
1040 | Professionelle Zahnreinigung | X | ||
8 | Sensibilitätsprüfung | 0070 | Vitalitätsprüfung | |
Ä925a-Ä925d | Röntgenaufnahmen | Ä5000-Ä5002 | Röntgenaufnahmen | |
Ä935a/Ä935d | OPG | Ä5004 | OPG | |
04 | PSI | 4005 | PSI | |
105 | Lokale Behandlung von Schleimhauterkrankungen | 4020 | Mundschleimhautbehandlung | |
4000 | PA-Status | X | ||
Ä399 | Oraler Provokationstest | X | ||
Ä2181 | Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefergelenks | Ä2181 | Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefergelenks | X KZV? |
8000 ff. | Funktionsanalytische Maßnahmen | X |
Zeitplanung mit Kostennote
Für die Zeitplanung empfehlen wir unseren Kunden für Neupatienten in der Regel eine Stunde einzuplanen.
Ob hier mehr Zeit investiert wird und die Kosten später umgelegt werden (meiner Meinung nach nicht sinnvoll) oder der Patient gegebenenfalls im Vorfeld telefonisch über Kosten informiert wird, liegt im Ermessen des Behandlers.
Wichtig: Bedenkzeit einräumen und Kostenplan vor Behandlungsbeginn erhalten. Sollte ein Patient dies nicht wünschen bekommt er/sie in der Regel einen 01-Termin von 15 Minuten mit Folgeterminen.