Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung

177,4 Milliarden Euro. Diese Summe haben Privatleute 2020 insgesamt als Ratenkredit aufgenommen. Ob beim Online-Shopping, im Multi-Media-Markt oder beim Autohändler: Es ist salonfähig geworden, hohe Rechnungssummen nicht mehr auf einmal zu zahlen, sondern in bekömmlichen Tranchen. Auch viele Zahnärzte sehen sich inzwischen mit entsprechenden Anfragen konfrontiert.

Die Corona-Krise verstärkt diesen Trend: Kurzarbeit und Betriebsschließungen haben bei vielen Patienten Liquiditätsprobleme ausgelöst. Wer trotz schwindender Einkünfte eine gute zahnmedizinische Versorgung will, muss also kreativ werden.

Vieles kann, nichts muss

Grundsätzlich haben Praxisinhaber die Möglichkeit, ihren Patienten flexible Zahlungsmodelle anzubieten. Allerdings sind nicht all erlaubten Varianten auch zu empfehlen. Damit kulante Zahnärzte am Ende nicht auf ihren Forderungen sitzen bleiben, ist Vorsicht geboten. Vor allem, wenn ein Patient in einer dauerhaften finanziellen Schieflage steckt.

Wer seinen Patienten entgegenkommen will, sollten daher alle Optionen kennen und die Vor- und Nachteile akribisch gegeneinander abwägen.

Der hausgemachte Ratenvertrag

Die unkomplizierteste, aber auch riskanteste Variante der Ratenzahlung ist es, per Handschlag (oder schriftlich) einen Ratenvertrag mit dem Patienten zu schließen. Wer mit dieser Option liebäugelt, sollte sehr sicher sein, dass sein Gegenüber vertrauenswürdig ist – und eine gute Zahlungsmoral hat.

Der Grund: Als Freiberufler dürfen Zahnärzte keine klassischen Finanzgeschäfte anbieten – und infolgedessen keine Zinsen verlangen. Wer seinem Patienten aus Freundlichkeit erlaubt, eine Rechnung abzustottern, gewährt dem Betreffenden im Ergebnis einen zinsfreien Kredit und geht damit auch das Risiko eines Kreditausfalles ein.

Individueller (kreditfinanzierter) Zahlungsplan

Dankbarer aus Sicht des Zahnarztes – und bei Patienten beliebt – ist folgende Variante. Damit ein Patient nicht die gesamten Kosten seiner Behandlung auf einen Schlag berappen muss, vereinbart er mit dem Zahnarzt einen Zahlungsplan. Meistens sieht der eine Anzahlung zu Beginn der Behandlung vor, gefolgt von fixen monatlichen Raten, bis alle Kosten getilgt sind. Dazu nimmt der Patient ebenfalls einen Kredit auf. Allerdings nicht beim Zahnarzt selbst, sondern bei der Bank. Sie trägt das Ausfallrisiko, darf dafür aber auch Zinsen verlangen.

Zusammenarbeit mit Verrechnungs- oder Abrechnungsstellen

Sicher, bequem, aber nicht ganz billig ist es, im Wege des sogenannten Factoring die offenen Forderungen an eine Verrechnungs- bzw. Abrechnungsstelle zu verkaufen. Die begleicht den Betrag gegenüber dem Zahnarzt (abzüglich einer mehr oder minder üppigen Gebühr) und treibt dafür das Geld bei den Patienten ein. Die Vorteile dieses Verfahrens sind Liquidität, weniger Verwaltungsaufwand und je nach Anbieter ein Schutz gegen das Ausfallrisiko.

Will ein Patient in Raten bezahlen, klärt er sein Anliegen zudem direkt mit der Verrechnungsstelle – auch das entlastet die Praxis. Die Nachteile: Die Verrechnungsstellen lassen sich ihre Services zum Teil fürstlich vergüten. Zudem müssen Ärzte, die auf dieses Verfahren setzen, zuvor die schriftliche Zustimmung jedes einzelnen Patienten einholen.