Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Versicherungen
Inhaltsverzeichnis

Die Aussage „Mir passiert schon nichts“ höre ich oft in Gesprächen mit Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern, wenn es um die persönliche Absicherung geht. Doch oft meint es das Schicksal nicht so gut. So durfte ich meinen Mandanten Dr. Müller-Schmitt (Name geändert), einen niedergelassenen Zahnarzt aus Nordrhein-Westfalen, über ein Jahr lang bei seinem Schadensfall begleiten.

Wenn Unfälle zur Arbeitsunfähigkeit des Chefs führen

Dr. Müller-Schmitt stürzte bei der Ausübung seines regelmäßigen Freizeitsports so schwer, dass er notfallmäßig im Krankenhaus an der Schulter operiert werden und dort einige Tage bleiben musste. Die anschließende ambulante Rehabilitation mit ärztlicher Begleitung brachte zwar eine deutliche Besserung, jedoch war Dr. Müller-Schmitt aufgrund einer erheblichen Bewegungseinschränkung der Schulter und einer Kraftminderung mit Muskelhypotonie für längere Zeit arbeitsunfähig.

Eine zahnärztliche Behandlung am Stuhl war nach Aussage des behandelnden Facharztes aus medizinischen Gründen ausgeschlossen. Dr. Müller war daher zu 100 % arbeitsunfähig.

Nach rund zehn Monaten begann Dr. Müller-Schmitt nach vorheriger Absprache mit dem Krankentagegeld- und Praxisausfallversicherer mit einer 50-prozentigen Wiedereingliederung. Nach kurzer Zeit verschlechterte sich der Zustand der Schulter aufgrund einer Entzündung.

Wie man für entgangene Praxisgewinne vorsorgen kann

Nach insgesamt mehr als 55 Wochen Behandlungsausfall haben der Krankentagegeldversicherer und der Praxisausfallversicherer über 430.000 Euro steuerfrei an Dr. Müller-Schmitt ausgezahlt, um den entgangenen Praxisgewinn auszugleichen und die Praxisfixkosten zu begleichen. 

Jetzt gilt es, den Praxisbetrieb wieder hochzufahren. Dabei unterstütze ich Dr. Müller-Schmitt betriebswirtschaftlich.

Absicherung im Krankheitsfall: Tipps für die Praxis

  • Wählen Sie einen Krankentagegeldtarif speziell für Zahnärzte, der frühzeitig (z. B. ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit) leistet und ein bedarfsgerechtes Tagegeld bietet. Es ist ratsam, den Versorgungsstatus jährlich überprüfen zu lassen, und zwar auf Basis der aktuellen BWA zum 31.12. eines Jahres.

  • Aber Vorsicht: Aufgrund der Begrenzung der versicherbaren Krankentagegeldhöhe empfehlen einige Versicherungsvermittler, zwei oder mehrere Krankentagegeldversicherer gleichzeitig auszuwählen, um die gewünschte Krankentagegeldhöhe zu ermöglichen. Im Leistungsfall zahlt bis zur außerordentlichen Kündigung wegen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers kein Versicherer oder nur deutlich weniger als das versicherte Krankentagegeld. Dies hängt vom jeweiligen Tarif ab.

  • Wichtig bei der Auswahl einer Praxisausfallversicherung: Wegfall der Karenzzeit bei notfallbedingtem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 - 72 Stunden, Versicherungsleistung 1/360 ist in der Regel günstiger als 1/250, so dass auch an Feiertagen und Sonntagen gezahlt wird. Vereinbarte Haftzeit mindestens 12 Monate, einige Versicherer bieten gegen Beitragszuschlag auch 24 - 36 Monate an.

Krankentagegeld- und Ertragsausfallversicherungen

Krankentagegeld- und Ertragsausfallversicherungen sind für niedergelassene Zahnmediziner von existenzieller Bedeutung. Die Leistungsunterschiede stecken im Detail. Hilfe bietet ein Versicherungsvermittler, der sich nachweislich auf Zahnmediziner spezialisiert hat.

Martin Stromberg

Dipl. Kfm. Martin Stromberg

Dipl.-Kfm. Martin Stromberg ist seit 1996 als unabhängiger Finanzdienstleister selbständig. Sein Fokus ist gerichtet auf akademische Heilberufe und die Niederlassungsberatung. Foto: ©privat

st@stromberg-finanzen.de

Stichwörter