Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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„Einmal mehr handelt das BMG in Sachen TI im Alleingang, ohne jegliche vorherige Abstimmung oder Einbeziehung der Vertragszahnärzteschaft. Wir werden – leider wie so häufig – vor vollendete Tatsachen gestellt“, sagte Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV, zu jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträgen für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Zugleich bestehe die „dreiste Erwartungshaltung der Politik, dass wir die Zeche schon zahlen werden“, so Pochhammer weiter.

Zahnarztpraxen müssen TI-Komponenten vorfinanzieren

Demnach ist vorgesehen, dass Zahnarzt- und Arztpraxen künftig die kostenintensiven TI-Komponenten vorfinanzieren. Damit würde man den Krankenkassen praktisch eine gesetzlich verordnete Ratenzahlung gewähren, so die Kritik der KZBV. „Der Gesetzgeber erfüllt damit willfährig einen einseitigen Wunsch der Kassen zulasten von Zahnärztinnen und Zahnärzten“, kritisierte Pochhammer. „Die im Rahmen der Digitalisierungsstrategie vollmundig angekündigte und auch dringend notwendige Partizipation des Berufsstandes ist bislang nicht nur ausgeblieben, sie wird mit den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen vom BMG wissentlich und rücksichtslos ad absurdum geführt!“

Ein festgeschriebenes Budget ohne Berücksichtigung der Neueinführung und Weiterentwicklung von Diensten und Komponenten oder gar Inflationsentwicklung sei zudem völlig ungeeignet, um die wachsenden Kosten in Praxen adäquat auszugleichen. Der vom BMG rechtlich gesetzte „Anreiz“, möglichst den günstigsten Anbieter am Markt zu wählen, laufe ins Leere, da weiterhin die hohen Hürden für den Wechsel von einem zum anderen Anbieter bestehen bleiben. Auch ist in dem Änderungsantrag vorgesehen, dass die Kostenträger und das BMG künftig mögliche Anpassungen der Erstattung in Eigenregie alleine bestimmen – ohne die KZBV als Interessenvertretung der Zahnarztpraxen zu beteiligen.

Pochhammer wies des Weiteren auf handwerkliche Mängel im Änderungsantrag hin, welche die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Regelung erheblich erschwere, zumal mit der Vorgabe rechtlich unbegründet tief in Details einer bestehenden Vereinbarung der Selbstverwaltung eingegriffen werde.

Ein Statement des Bundesministeriums gab es zu den Vorwürfen bisher noch nicht.

Quelle: KZBV