Telematikinfrastruktur 2.0: Was Zahnarztpraxen 2025 beachten müssen
Dr. Markus HecknerDie Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit großen Schritten voran. Mit der Einführung der nächsten Telematikinfrastruktur Generation (TI 2.0) werden die Möglichkeiten zur Vernetzung und Kommunikation innerhalb des Gesundheitssystems weiter ausgebaut. Es kommen neue Funktionalitäten und Möglichkeiten auf die Zahnarztpraxen zu, die weit über die bisherige TI-Anbindung für den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) hinausgehen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Neuerungen Zahnarztpraxen beachten müssen.
TI ermöglicht den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Gesundheitseinrichtungen. Mit der TI 2.0 wird das bisherige System um einige gewichtige neue Funktionen erweitert. Besonders relevant für Zahnarztpraxen sind die Weiterentwicklungen der neuen elektronischen Patientenakte für alle (ePA 3.0) und der elektronischen Medikationsliste (eML) und das elektronische zahnärztliche Bonusheft sowie die Umstellung auf das TI-Gateway, das die bisherige Konnektor-Anbindung ablösen soll. Zahnarztpraxen müssen sich daher auf neue Technologien und Prozesse vorbereiten, um die Vorteile der TI 2.0 optimal nutzen zu können.
ePA als zentrale Akte für alle Versicherten
Die neue elektronische Patientenakte ePA 3.0 stellt eine der zentralen Neuerungen der Telematikinfrastruktur 2.0 dar. Sie wird von den Krankenkassen für alle gesetzlichen Versicherten verpflichtend umgesetzt und bildet die Grundlage für eine umfassende digitale Patientenakte. Diese enthält nicht nur allgemeine Gesundheitsdaten, sondern auch spezifische medizinische Informationen, die in verschiedenen Fachbereichen wie der Zahnmedizin relevant sind. Die ePA soll damit zu einem zentralen Element der interdisziplinären Kommunikation werden.
Durch die „ePA für alle“ können Zahnärzte auf die elektronische Akte ihrer Patienten zugreifen – inklusive zahnmedizinischer Daten. Natürlich nur, wenn die Patienten der Anlage bzw. dem Zugriff auf die Akte nicht widersprochen haben.
Zahnarztpraxen können die ePA zum Beispiel nutzen, um Befunde, Röntgenbilder, Behandlungspläne und zahnärztliche Diagnosen dem Patienten auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
ePA: Praktisches Beispiel
Sie fertigen ein Röntgenbild in der Zahnarztpraxis an und speichern dieses anschließend in der elektronischen Patientenakte des Patienten. Dieser kann das Bild nun zentral in seiner ePA aufbewahren und im Bedarfsfall zu einem späteren Zeitpunkt einem anderen Behandler zur Verfügung stellen – ganz ohne Medienbruch und ohne USB-Stick oder CD. Mit einem Klick wird die Datei aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA hochgeladen und auf ähnlichem Wege auch wieder heruntergeladen.
Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass die ePA vom Patienten verwaltet wird und dieser jederzeit alle Daten in seiner Patientenakte auch wieder löschen kann. Es handelt sich bei der ePA nämlich nicht um eine arztgeführte Kartei, wie Sie in der Praxis vorhanden ist, sondern um eine patientengesteuerte Akte.
eML als wichtiger Baustein für die Sicherheit
Die elektronische Medikationsliste (eML) ist ein neues Schlüsselelement der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht es, die Medikation eines Patienten digital und nahezu in Echtzeit zu erfassen und abzurufen. Für Zahnärzte ist dies besonders wichtig, da viele zahnmedizinische Eingriffe – etwa die Gabe von Anästhetika oder die Verschreibung von Schmerzmitteln – durch die aktuelle Medikation eines Patienten beeinflusst werden.
Über die eML können Zahnarztpraxen auf eine umfassende und stets aktuelle Übersicht der Medikamente zugreifen, die ein Patient einnimmt. Dies verhindert mögliche Wechselwirkungen und erhöht die Sicherheit bei der Behandlung. Der Zahnarzt kann somit überprüfen, ob bestimmte Medikamente, die der Patient einnimmt, Auswirkungen auf die zahnärztliche Behandlung haben könnten.
eML: Praktisches Beispiel
Ein Patient kommt in Ihre Zahnarztpraxis und Sie nehmen die Anamnese auf. Der Patient ist sich in dem Moment nicht sicher, welche Medikamente er zuletzt eingenommen hat. Sie können in einem solchen Fall dann direkt auf die ePA des Patienten zugreifen und in der elektronischen Medikationsliste nachsehen, welche rezeptpflichtigen Medikamente der Patient zuletzt in der Apotheke eingelöst hat. Wenn der Patient zum Beispiel ein blutverdünnendes Medikament verschrieben bekommen hat, können Sie dies in der eML direkt erkennen und entsprechend Ihre Behandlung darauf abstimmen. Zahnärzte müssen sich also nicht mehr ausschließlich auf die Aussage des Patienten verlassen oder Hausärzten hinterhertelefonieren, um zu erfahren, welche Medikamente ein Patient einnimmt. Das spart Zeit und sorgt für mehr Sicherheit.
Für Zahnarztpraxen bedeutet dies nicht nur eine Vereinfachung der Arbeitsprozesse, sondern auch eine bessere Patientenversorgung. Der Zugriff auf alle relevanten medizinischen Daten ermöglicht eine präzisere Behandlung und verringert das Risiko von Fehlern, die durch unvollständige oder fehlende Informationen entstehen könnten.
Das elektronische Bonusheft in der ePA
Ein weiteres Feature der Telematikinfrastruktur 2.0 ist das elektronische Bonusheft, das nun Bestandteil der ePA ist und als Ergänzung zur Papierform den Weg in die Versorgung findet. Zahnärzte können auf dieses digitale Bonusheft jederzeit zugreifen. Patienten, die regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen und bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, können das Bonusheft in ihrer Versicherten-App einsehen. Dies ermöglicht eine transparente Übersicht über den Anspruch auf Bonusleistungen.
Für Zahnarztpraxen bedeutet das, dass sie nicht mehr auf die Vorlage eines Papierbonushefts angewiesen sind, sondern mittels ihrer Praxissoftware den aktuellen Stand zukünftig direkt aus der ePA ablesen können. Dies führt hoffentlich langfristig zu einer Reduzierung des administrativen Aufwands bezüglich des Bonushefts und vereinfacht die Abrechnung.
Elektronisches Bonusheft: Praktisches Beispiel
Ein Patient möchte wissen, ob er Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss durch die Krankenkasse hat, weil er regelmäßig zur Zahnvorsorge gegangen ist. Statt das Bonusheft in Papierform suchen zu müssen, können Patienten nun das elektronische Bonusheft in ihrer Kassen-App aufrufen und sofort eine Auskunft über den aktuellen Bonusstatus erhalten.
Das TI-Gateway – eine effiziente und sichere Anbindung
Die bisherige Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfolgte über einen lokalen Konnektor, der in Zahnarztpraxen installiert werden musste und mit regelmäßigen Wartungs- und Update-Aufgaben verbunden war. Seit diesem Jahr wird der Konnektor nach und nach durch die neue Technologie des TI-Gateways ersetzt. Mit dieser wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur vereinfacht und zentralisiert. Viele bisher manuelle Vorgänge können nun automatisiert werden, was zu einer effektiven Reduktion von Störungen im Praxisablauf führt.
Das TI-Gateway ist benutzerfreundlicher und benötigt deutlich weniger Wartungsaufwand durch die Praxis. Es ermöglicht eine schnellere und stabilere Verbindung zur Telematikinfrastruktur und sorgt dafür, dass Zahnarztpraxen jederzeit auf die neuesten Funktionen zugreifen können, ohne sich um die technische Infrastruktur kümmern zu müssen.
Fazit: Herausforderungen können manchmal auch Chancen sein
Die Telematikinfrastruktur 2.0 stellt Zahnarztpraxen natürlich erneut vor Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig einige Chancen. Die Einführung der ePA 3.0, der eML, des elektronischen Bonushefts und des TI-Gateways bedeutet, dass Zahnarztpraxen sich mit neuen Themen beschäftigen müssen, aber auch von den Weiterentwicklungen profitieren können. Insbesondere die Verbesserung bei digitaler Kommunikation und der Patientensicherheit ist ein wichtiger Vorteil.
Zahnarztpraxen sollten sich frühzeitig auf die Neuerungen vorbereiten, um die Vorteile der Telematikinfrastruktur 2.0 optimal zu nutzen. Dabei ist es wichtig, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und sicherzustellen, dass die technische Infrastruktur reibungslos funktioniert. Wer diese Schritte erfolgreich umsetzt, wird nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Patientenbindung und die Qualität der Behandlung langfristig verbessern können.