Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Vorsorge & Finanzen

Der Vorteil des Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist, dass Steuern bereits gespart werden können, bevor eine Investition getätigt wird. Einen IAB kann bilden, wer aus einem aktiven Betrieb Einkünfte erzielt. Die betrieblichen Gewinne sind entweder durch eine Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz zu ermitteln.
Sabine Banse-Funke beantwortet die wichtigsten Fragen und erläutert an einem Beispiel, wie Zahnärzte den IAB einsetzen können.

Was sind die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag und wie hoch ist er?

Der Gewinn im Wirtschaftsjahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrages ist entscheidend. Der Gewinn darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Beispiel für die Größenmerkmale des Investitionsabzugsbetrages: Eine Zahnärztin hat einen Gewinn von 230.000 Euro. Damit ist die Grenze 200.000 Euro überschritten. Die Ärztin kann keinen Investitionsabzugsbetrag bilden.

Der IAB sind 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten, auch wenn dadurch ein Verlust entsteht. Soweit der Steuerpflichtige Vorsteuer ziehen kann, sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer maßgebend. Im laufenden und den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren stehen insgesamt maximal 200.000 Euro für Investitionsabzugsbeträge zur Verfügung. Daraus folgt ein maximal förderfähiges Anschaffungsvolumen von 400.000 Euro in diesem Zeitraum.

Gleichzeitig kann die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von 20 % genutzt werden. In unserem Artikel Steuern sparen mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter erfahren Sie mehr dazu.

Zusätzlich wird die degressive Abschreibung oder die normale lineare Abschreibung je nach Wahlrecht angesetzt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Besonderheit gibt es bei Personengesellschaften?

Es wird auf den Gewinn der Gesellschaft inklusive des Sonderbetriebsbereiches und der Ergänzungsbilanzen, Ergänzungsrechnungen der Gesellschafter abgestellt.

Was ist für den Investitionsabzugsbetrag begünstigt?

Es wird die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung von beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gefördert. Begünstigt ist die Anschaffung von neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgütern. Für Grundstücke, Gebäude, Umlaufvermögen und Rechte kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Die Bildung erfolgt nur für Anschaffungen, die nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Für Investitionen im laufenden Wirtschaftsjahr kann ein Abzugsbetrag generell nicht beansprucht werden.

Muss die Absicht der Anschaffung für den IAB nachgewiesen werden?

Nein. Ein konkreter Investitions- oder Finanzierungsplan oder eine Bestellung muss nicht vorgelegt werden.

In welchem Zeitraum muss die Investition erfolgen?

Es wird ein Zeitraum von drei Wirtschaftsjahren eingeräumt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Wirtschaftsjahres des Abzugs des Investitionsabzugsbetrages. Erfolgte keine Investition in den drei Jahren, wird der Abzug rückgängig gemacht. Der Gewinn im Abzugsjahr erhöht sich dann rückwirkend. Bereits erlassene Bescheide werden wieder geändert.

Ist die Abschreibungsbemessungsgrundlage beeinflusst?

Diese mindert sich um den Investitionsabzugsbetrag

Welche Verbleibensfristen und Anforderungen gibt es noch?

Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und im gesamten darauffolgenden Wirtschaftsjahr darf das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (mindestens 90 %). Bei einem Verstoß wird der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht.

Auch bei Veräußerung, Überführung oder Übertragung in einen anderen Betrieb oder einer Entnahme in das Privatvermögen innerhalb des genannten Zeitraumes, liegt eine schädliche Verwendung des Wirtschaftsguts vor.

Zusammenfassung: Sinn des Investitionsabzugsbetrags

Durch Investitionsabzugsbeträge können Steuern zeitlich bereits vor der durchzuführenden Investition gespart werden. Über die Kombination des Investitionsabzugsbetrages mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter lassen sich beim IAB von 50 % bis zu maximal 60 % der Anschaffungskosten als Abschreibung zeitlich vorziehen und von der Steuer absetzen. Dadurch tritt die Steuerersparnis schon früher ein. Die Steuerersparnis lässt sich noch durch den Ansatz der degressiven Abschreibung (für die Anschaffungsjahre 2020, 2021 und 2022) für die Wirtschaftsgüter weiter erhöhen.

Der Investitionsabzugsbetrag an einem Beispiel

Wir gehen davon aus, dass alle Voraussetzungen für den IAB und die Sonder-AFA für bewegliche Wirtschaftsgüter vollständig erfüllt sind: Ein Zahnarzt plant im Jahr 2023 eine große Investition für ein Wirtschaftsgut in Höhe von 100.000 Euro. Der Abschluss 2022 ist noch nicht erstellt. Für 2022 kann ein Investitionsabzugsbetrag von 50 % genommen werden. Bei 100.000 Euro Anschaffungskosten sind das 50.000 Euro IAB.

Beim Spitzensteuersatz von 42 % Einkommensteuer beträgt die Steuerersparnis im Jahr 2022 21.000 Euro. Zusätzlich kann noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gespart werden. Der Unternehmer hat daher bereits 21.000 Euro Steuern gespart, bevor die eigentliche Investition in 2023 stattfindet. Wegen der Herabsetzung der Anschaffungskosten um 50.000 Euro beträgt die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nur noch 50.000 Euro.

Bei einem 50%igen IAB beträgt die Sonder-AFA im Investitionsjahr 2023 ebenfalls 20 % der Abschreibungsbemessungsgrundlage von 50.000 Euro, also 10.000 Euro. Beim Spitzensteuersatz von 42 % Einkommensteuer beträgt die Steuerersparnis in diesem Fall 4.200 Euro für 2023 für die Sonderabschreibung. Auch hier gilt, dass die Steuerersparnis unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch höher ausfällt.

Der Unternehmer erhält zusammengefasst durch den Investitionsabzugsbetrag in 2022 50.000 Euro Gewinnabzug und für 2023 10.000 Euro Sonderabschreibung, also zusammen 60.000 Euro. Zusätzlich wird ab dem Anschaffungsjahr 2023 die normale lineare Abschreibung oder je nach ausgeübtem Wahlrecht die degressive Abschreibung (nur für Anschaffungsjahre 2020-2022) gewährt. Die Steuerersparnis beträgt beim Spitzensteuersatz von 42 % für 2022 für den Investitionsabzugsbetrag 21.000 Euro und für 2023 für die Sonderabschreibung 4.200 Euro. Zusammengefasst werden daher 25.200 Euro Einkommensteuer gespart.

Weitere Steuertipps:
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(c) Foto: Mirja Diederich

Unsere Autorin:
* Sabine Banse-Funke ist Dipl.-Finanzwirtin (FH) und bietet steuerliche, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von Zahnärzten und anderen Arztgruppen. banse-funke@vesting-stb.dewww.vesting-stb.de