Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Steuertipps

Grundsätzlich gilt: Steuerberater bieten einen Rundumservice vom Prüfen der Unterlagen auf Richtigkeit bis hin zu steuerrelevanten speziellen Vorfällen. Wichtig für die Auswahl des Steuerberaters ist, dass ein fachachspezifischer, also für Mediziner geschulter Steuerberater gewählt wird. Wie für Architekten oder Rechtsanwälte gibt es auch für die Steuerberater eigene Gebührenregeln, nämlich die Steuerberater-Gebührenverordnung. Sie enthält Richtwerte, die auch überschritten werden können, wenn es vorher vereinbart wurde. Die Gebühren hängen ab vom Einkommen. In der Arztpraxis ist dies in der Regel die Einnahmen-Überschussrechnung.

Mit diesen Kosten müssen Zahnärzte rechnen

Die Gebührenordnung gibt mit Einkommensgruppen den Rahmen vor, in dem das Honorar berechnet werden kann. In der Regel wird die sogenannte Mittelgebühr angesetzt. Beispiel: In der Einkommensgruppe zwischen 80.001 und 100.000 Euro beträgt die Steuerberatergebühr mindestens 230 Euro.  Wer bis zu 200.000 Euro verdient, hat eine Mindestabgabe von 310 Euro. „Damit soll der Fachmann zwischen leichten und schwereren Arbeiten unterscheiden können“, sagt der Krefelder Steuerberater Markus A. Pfeifer.

Wenn ein Steuerberater mit den üblichen Sätzen aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes nicht klarkommt, kann er auch Zeitgebühren ansetzen. Der Stundensatz bewegt sich zwischen 125 und 300 Euro je nach Qualifikation und Kompliziertheit des Mandats – und auch des Haftungsrisikos! Wer zum Beispiel vergisst, bestimmte Praxisausgaben oder Werbungskosten abzusetzen, kann für den Schaden, der gleich der höheren Steuer für den Arzt ist, haftbar gemacht werden. Die Rechtsprechung entscheidet in letzter Zeit zunehmend kundenorientiert und hat die Haftung verschärft. Regelmäßige wiederkehrende Leistungen, etwa Steuererklärungen oder Prüfung des Steuerbescheids, können auch mit einem Pauschalpreis abgegolten werden.

Vorsicht: Vor allem die Kostenbewertung ist ein heikles Thema. Wird insbesondere die Arztpraxis im selbst genutzten Einfamilienhaus betrieben, erscheint kein Mietaufwand in der Gewinnermittlung, da der Arzt sich nicht selbst eine Miete zahlt. Auch die Abschreibungen werden meist nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt und nicht nach der tatsächlichen Wertminderung. All dies sind Gründe, einen Profi heranzulassen.

Jahresfixhonorar möglich

■ Es gibt Steuerberater, die auf Arztpraxen spezialisiert sind.
■ Kommen Sie zum ersten Mal zu einem Steuerberater, darf er maximal 180 Euro Erstberatungsgebühr verlangen.
■ Die Honorierung ist immer Verhandlungssache. Oftmals wird vorab ein Jahresfixhonorar vereinbart.
■ Es haben sich auch zunehmend Beratungsfirmen etabliert, die neben der Steuerberatung auch Praxismanagement sowie private Vermögens- und Liquiditätsplanung offerieren.
■ Sie müssen nicht nur mit regelmäßigen Steuerprüfungen rechnen, sondern auch damit, dass alle vier Jahre die Rentenversicherung prüft, ob Sie alle Melde- und Beitragsabführungspflichten erfüllt haben