Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Vorsorge & Finanzen

Viele Posten sind nicht als absetzbar bekannt oder man vergisst, sie bei der Steuer anzugeben. Um den Überblick zu behalten, kann die folgende Aufzählung mit Beispielen absetzbarer Betriebsausgaben und Kosten bei betrieblichen Einkünften helfen.

Diese Betriebsausgaben können Sie von der Steuer absetzen

Investitionen und Abschreibungen

  • Abschreibungen (lineare oder degressive Abschreibung) für Anschaffungen, z.B. Handy, Schränke, Regale, Schreibtische, Stühle, Einrichtung, Inventar, Geräte, Werkzeuge, PKW, Fahrzeuge
  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungen bis 800 Euro netto ohne Umsatzsteuer)
  • volle Abschreibung im ersten Jahr für digitale Wirtschaftsgüter, z. B. für EDV, PC, Computer und Zubehör, Drucker, Laptop, Hardware, Peripheriegeräte, Betriebs- und Anwendersoftware
  • Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (soweit die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschritten wird), Details zu Sonderarbschreibungen erklärt Sabine Banse-Funke hier:
    Steuern sparen mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Investitionsabzugsbetrag, Herabsetzungsbetrag nach § 7 g EstG (soweit die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschritten wird), mehr dazu erklärt Sabine Banse-Funke hier:
    Steuern sparen durch den Investitionsabzugsbetrag
  • Abschreibung für betriebliche Gebäude, Räume
  • Anlagenabgänge (Restbuchwert der Wirtschaftsgüter) bei Aussonderung, Verkauf oder Verschrottung der Wirtschaftsgüter

Praxisräume und Praxisbedarf

  • Raumkosten, Grundstückskosten, Grundstücksnebenkosten, Miete, Mietnebenkosten, Grundstückreinigung, Renovierungskosten der Räume
  • Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale
  • Praxis- und Betriebsbedarf, Fremdlabor bei Zahnärzten, Wareneinkauf, Rohstoffe, Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Kosten für Verpackung
  • Arbeitskleidung, Reinigungskosten
  • Wartung, Reparaturen, Instandhaltung, Leasing, Geräte- und Einrichtungskosten
  • der betriebliche Anteil der laufenden Telefon-, Handy- und Internetkosten
  • Porto, Büromaterial
  • Betriebsbedarf, Dekoration, Blumen
  • EDV- und Software-Kosten
  • Fremdleistungen
  • Abfall, Entsorgung
  • Fachliteratur, Arbeitsmittel, Werbung

Mobilität

Dienstleistungen, Versicherungen, Steuern

  • Betriebsausgaben für den Rechtsanwalt, Steuerberater, Beratungskosten, Buchführungskosten
  • betriebliche Versicherungen, Berufshaftpflicht, Gebühren, Beiträge, Kammerbeiträge, Verbandsbeiträge
  • betriebliche Zinsen, Kontoführungsgebühren, Finanzierungskosten
  • betriebliche Steuern
  • bezahlte Umsatzsteuer, Vorsteuer
  • Abzug von steuerlichen Rücklagen
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung

Personal und Netzwerk

  • Personalkosten, Personalnebenkosten, Berufsgenossenschaft, Kosten für den Betriebsausflug, die Weihnachtsfeier, Geschenke für die Arbeitnehmer
  • Bewirtungskosten
  • betrieblich verursachte Geschenke: für Geschäftsfreunde bis 35 Euro pro Jahr und Geschäftsfreund oder für persönliche Anlässe bis 60 Euro brutto pro Anlass (sogenannte Aufmerksamkeit)

Mehr Infos zum Thema „Betriebsausgaben absetzen“ finden Sie im Blog von Vesting & Partner

(c) Foto: Mirja Diederich

Unsere Autorin:
* Sabine Banse-Funke ist Dipl.-Finanzwirtin (FH) und bietet steuerliche, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von Zahnärzten und anderen Arztgruppen. banse-funke@vesting-stb.dewww.vesting-stb.de