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Elektroautos sind auf dem Vormarsch. Besonders in Unternehmen werden sie zunehmend auch als Mitarbeiterfahrzeuge genutzt.

Unlimitierte Ladekarte des Arbeitgebers nutzen

Eine steuerliche Begünstigung für die Mitarbeiter bietet dabei die Ladekarte des Arbeitgebers: Diese ermöglicht den Mitarbeitern das Aufladen des E-Autos an öffentlichen Ladestationen. Ihre Nutzung ist zudem unlimitiert.

Der steuerliche Vorteil: Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Laden mit der Ladekarte vollständig selbst übernehmen, anstelle des Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer muss die Ladekosten also nicht selber tragen und wie ansonsten nötig nachweisen bzw. sie als Auslagenersatz aufwendig beim Arbeitgeber geltend machen.

Firmeneigene Lademöglichkeiten für Mitarbeiter nutzbar machen

Ein E-Auto kann steuerfrei beim Arbeitgeber aufgeladen werden. Das gilt für Dienstwagen und auch für private Elektroautos von Mitarbeitern. Wer sein Elektroauto am Arbeitsplatz auflädt, spart somit eine Menge Geld. Denn normalerweise dürfen Mitarbeiter ihre Privatautos nicht auf Arbeitgeberkosten tanken. Doch beim Stromtanken ist das anders – hier ist es erlaubt und wird steuerlich begünstigt. Die Stromkosten können dann wiederum vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Ladevorrichtung für den Arbeitnehmer zu Hause

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern auch eine heimische Ladevorrichtung voll finanzieren. Wichtig ist dabei aber, dass das Gerät im Besitz des Unternehmens bleibt. Dann ist die Anschaffung und Installation dieser Ladevorrichtung eine Betriebsausgabe für den Arbeitgeber und zugleich steuerfrei für den Mitarbeiter, wenn der Arbeitgeber diesen Vorteil zusätzlich zum bisherigen Gehalt gewährt.

Alternativ ist es Arbeitgebern möglich, den Kauf einer Ladestation oder Wallbox über den Arbeitnehmer zu Hause mittels Zuschuss zu unterstützen. Dieser Zuschuss kann vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden und ist sozialversicherungsfrei.

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E-Auto des Arbeitgebers zu Hause laden

Die Stromkosten des Arbeitnehmers für das Aufladen des E-Dienstwagens zu Hause können gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden: Sollte zusätzlich eine firmeneigene Lademöglichkeit vorhanden sein, kann der Arbeitnehmer bei reinen Elektroautos monatlich eine Pauschale von 30 € bekommen. Der Zuschuss steigt auf 70 €, wenn der Arbeitnehmer zu Hause lädt und nicht zusätzlich beim Arbeitgeber, und er auch keine Karte für das Stromtanken auf Firmenkosten erhalten hat. Für Hybridautos gelten Pauschalen in Höhe von 15 beziehungsweise 35 € pro Monat. Dank der Pauschalen muss der Arbeitnehmer zu Hause den Strom nicht aufwändig messen und gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen. Diese Regelungen gelten vorläufig bis 2030.

Rechtliche Fallstricke beim Laden von E-Autos

Wenn die tatsächlichen Ladekosten des Arbeitnehmers die Pauschale übersteigen: Ist das nachweislich der Fall, sollten Arbeitgeber individuelle Kosten nutzen. Um sie korrekt nachweisen zu können, benötigt es jedoch eine spezielle RFID-Chip-Ladekarte und einen Zähler. Zudem ist vertraglich festzuhalten und stichprobenartig zu kontrollieren, dass die Karte ausschließlich bei einem bestimmten E-Firmenfahrzeug in Gebrauch ist.

Vorsicht vor Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber dürfen die genannten Vorteile nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zugänglich machen. Es ist rechtlich nicht zulässig, ein steuerpflichtiges in ein steuerfreies Gehalt umzuwandeln. Die Kosten für ein elektronisches Dienstfahrzeug müssen also entweder als Gehaltserhöhung oder als direkter Vorteil gewährt werden.

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*Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei unterstützt sie inhabergeführte mittelständische Unternehmen und gut situierte Privatpersonen deutschlandweit dabei, Steuerausgaben zu optimieren. Hierfür entwickelt sie gemeinsam mit ihrem Team individuelle Strategien, die ihren Mandanten ermöglichen, ihre Geschäfte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.