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Steuerlich ist es irrelevant, ob es sich um Fahrräder ohne Elektroantrieb, Pedelecs, Elektro-Bikes, Mountainbikes, E-Mountainbikes, Rennräder oder um Elektrofahrräder handelt. Vielmehr wird steuerlich zwischen Rädern, die verkehrsrechtlich eine Zulassung haben und Rädern, die verkehrsrechtlich keine Zulassung haben, unterschieden.

  • Räder und E-Bikes mit Zulassung und Kennzeichen: Diese werden verkehrsrechtlich und einkommensteuerlich als Kfz eingeordnet und steuerlich auch nach diesen Vorschriften behandelt.

  • Räder und E-Bikes ohne Kfz-Zulassung/Kennzeichen: Diese werden einkommensteuerlich und verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft, haben kein Kennzeichen und sind meist nicht versicherungspflichtig. Die meisten Fahrräder und E-Bikes fallen in diese Gruppe.

In diesem Artikel soll es um Räder ohne Zulassung gehen, die steuerlich als Fahrrad eingestuft werden und voll abgesetzt werden können.

Steuerliche Vorteile von E-Bikes für Selbstständige

Muss ich das Fahrrad oder E-Bike betrieblich nutzen, damit ich es steuerlich voll absetzen kann?

Erforderlich ist eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung und eine Zuordnung zum steuerlichen Betriebsvermögen, damit das Rad voll steuerlich absetzbar ist. Zur betrieblichen Nutzung zählt auch der Weg zur Arbeit, die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.

Wird das Fahrrad einem Arbeitnehmer überlassen, liegt immer eine 100%ige betriebliche Nutzung vor und das Rad kann voll steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn ein Pkw im Betriebsvermögen ist, ist ein Rad absetzbar.

Wie muss ich die betriebliche Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes nachweisen?

Im Zweifel ist vom Steuerpflichtigen auf Anfrage des Finanzamtes nachzuweisen, dass er mindestens 10 % betriebliche Nutzung erreicht. Die Beweislast hat der Steuerpflichtige. Möglichkeiten, den betrieblichen Anteil glaubhaft zu machen, wären:

  • ein Fahrtenbuch

  • Zeugenaussagen

  • schriftliche Bestätigungen durch Dritte oder Arbeitnehmer

  • Nachweise regelmäßig aufgesuchter Orte

  • Fotos mit entsprechenden Nachweisen

  • eigene Auflistung der betrieblich gefahrenen Kilometer, soweit das Finanzamt diese nicht beanstandet

  • sonstige brauchbare Nachweise

Was kann ich für das Fahrrad oder E-Bike von der Steuer absetzen?

Laufende absetzbare Kosten sind zum Beispiel:

  • Leasingraten und Leasingsonderzahlungen

  • Reparaturen, Ersatzteile, Wartung

  • Versicherung

  • Strom für das Laden des E-Bikes

  • Bei Anschaffung kann zudem zusätzlich die Abschreibung geltend gemacht werden.

Auf welchen Zeitraum wird das Fahrrad oder E-Bike steuerlich abgeschrieben?

Wenn die Anschaffungskosten des Fahrrads 800 € netto nicht übersteigen, kann es als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Sind die Anschaffungskosten höher, sind Räder und E-Bikes in der Regel über sieben Jahre abzuschreiben.

Die Abschreibung erfolgt linear, d.h. die Anschaffungskosten sind jährlich gleichmäßig mit 1/7 des Anschaffungsbetrages als Abschreibung absetzbar. Kostet ein E-Bike z.B. 3.500 €, sind 1/7, also jährlich 500 €, als Abschreibung absetzbar.

Für in den Jahren 2020 bis 2022 angeschaffte Räder ist auch die degressive Abschreibung möglich.

Wann greifen bei Fahrrädern und E-Bikes Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Voraussetzung von 90 % betrieblicher Nutzung, kann auch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 20 % und der Investitionsabzugsbetrag von 50% der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.

Das ist zum Beispiel bei Fahrrädern oder E-Bikes der Fall, die Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen sind.

Wird für das Fahrrad oder E-Bike ein Privatanteil versteuert?

Für Räder des Betriebsvermögens ohne Kfz-Zulassung ist kein Privatanteil zu versteuern. Diese Regelung zur Privatnutzung hat der Gesetzgeber eingeführt, um die Elektromobilität zu fördern.

Zusammenfassung: So setzen Sie ein Fahrrad oder E-Bike von der Steuer ab

Soweit Sie das Fahrrad bzw. E-Bike mindestens zu 10 % betrieblich nutzen und es sich im Betriebsvermögen befindet, können Sie das Elektrofahrrad, Pedelec, E-Bike oder Fahrrad steuerlich absetzen und im Anlagevermögen abschreiben.

Steuervorteile beim Fahrrad-Leasing

Beim Leasing sind die steuerlich berücksichtigungsfähigen Leasingraten absetzbar. Die laufenden Betriebskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Für die private Nutzung des Fahrrades, Elektrofahrrades oder E-Bikes, das kein Kfz ist, ist kein Privatanteil zu versteuern. Daher ist es attraktiv, ein Rad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen, um Steuern zu sparen.

Fahrrad, E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Was ist der Unterschied?

Ein Elektrofahrrad unterscheidet sich von einem normalen Fahrrad dadurch, dass es mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet ist. Umgangssprachlich werden diese Räder als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich bei den meisten um Pedelecs, bei denen die Fortbewegung während des Tretens mit maximal 250 Watt bzw. bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt wird. S-Pedelecs schaffen bis 45 km/h. Letztere benötigen allerdings ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und dürfen nur auf Straßen gefahren werden. Beim Fahren mit Speed-Pedelecs besteht zudem eine Helmpflicht.

Fahrrad, E-Bike steuerlich absetzen: Die wichtigsten Fragen und Antworen

Kann ich ein Fahrrad und ein Auto gleichzeitig als Betriebsvermögen führen?

Ja, sowohl ein Auto als auch ein Fahrrad können gleichzeitig als Betriebsvermögen geführt und steuerlich abgesetzt werden.

Welche Nachweise benötige ich für die betriebliche Nutzung eines Fahrrads?

Ein Fahrtenbuch, Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigungen Dritter können als Nachweise für die betriebliche Nutzung dienen.

Welche Kosten sind beim Fahrrad steuerlich absetzbar?

Absetzbare Kosten sind unter anderem Anschaffungskosten, Wartung, Reparaturen, Versicherung und Stromkosten für das Laden eines E-Bikes.

Was passiert, wenn das Fahrrad zu weniger als 10 % betrieblich genutzt wird?

Bei weniger als 10 % betrieblicher Nutzung wird das Fahrrad dem Privatvermögen zugeordnet und kann nicht steuerlich abgesetzt werden

Ist der Kauf oder das Leasing eines Fahrrads steuerlich günstiger?

Das Leasing eines Fahrrads kann vorteilhaft sein, da die Leasingraten direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden können

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?

Pedelecs unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, während S-Pedelecs bis 45 km/h fahren und versicherungspflichtig sind.

Kann der private Anteil eines Dienstfahrrads steuerlich relevant sein?

Bei einem Dienstfahrrad, das dem Arbeitnehmer überlassen wird, muss kein privater Nutzungsanteil versteuert werden

Kann ich das Laden eines E-Bikes am Arbeitsplatz steuerlich absetzen?

Ja, der Stromverbrauch für das Laden eines E-Bikes kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden

Gibt es eine Sonderabschreibung für Fahrräder?

Ja, es gibt eine Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden kann

Welche steuerlichen Förderungen gibt es für Lastenräder?

Es gibt verschiedene Förderungen für elektrisch betriebene Lastenräder, je nach Bundesland und Verwendungszweck.

Kann ich mehrere Fahrräder gleichzeitig steuerlich absetzen?

Ja, wenn sie betrieblich genutzt werden, können auch mehrere Fahrräder gleichzeitig abgesetzt werden​.

Wie wird die Entfernungspauschale für ein Fahrrad berechnet?

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer für den Weg zur Arbeit.

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Dienstrad?

Ein Dienstrad, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, kann vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden, ohne dass ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Wie wird ein E-Bike ohne Kfz-Zulassung steuerlich behandelt?

E-Bikes ohne Kfz-Zulassung werden steuerlich wie Fahrräder behandelt und können abgesetzt werden

Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es für E-Bikes?

E-Bikes können linear über sieben Jahre abgeschrieben werden. Alternativ kann unter bestimmten Bedingungen auch die degressive Abschreibung genutzt werden.

Wie wird der Restwert eines Fahrrads nach Leasingende behandelt?

Der Restwert eines geleasten Fahrrads kann am Ende des Leasingvertrags durch den Unternehmer gekauft und weiter abgeschrieben werden.

Ist ein Fahrtenbuch für die Absetzung eines Fahrrads zwingend erforderlich?

Ein Fahrtenbuch ist empfohlen, um die betriebliche Nutzung nachzuweisen. Einige Finanzämter akzeptieren jedoch auch plausibel begründete Schätzungen.