Trotz AU arbeiten: Was ist erlaubt – bei Nebenjob, Selbstständigkeit & Homeoffice?
Judith Meister und Marzena SickingArbeiten trotz Krankschreibung sorgt oft für Unsicherheit: Darf man trotz AU arbeiten? Gilt das auch für Homeoffice, Nebenjob oder Selbstständigkeit – und was ist mit Krankengeld und Versicherungsschutz? Hier findest du die Grundregel, typische Praxisfälle und eine Checkliste, um teure Fehler zu vermeiden.
Es mag Arbeitnehmer geben, die bleiben schon aufgrund eines Schnupfens zu Hause. Es gibt aber auch sehr viele Angestellte, die sich sogar mit Krankschreibung vom Arzt noch ins Büro schleppen. Das geht jedenfalls aus dem Fehlzeiten-Report 2021 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor. Darin gaben immerhin 13,2 Prozent der Befragten an, schon mal krank zur Arbeit gegangen zu sein, obwohl der Arzt ihnen davon abgeraten hatte. Doch auch wenn ein solches Pflichtbewusstsein grundsätzlich für eine gute Arbeitsmoral des Kollegen – es birgt auch Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kurz gesagt (AU / Krankschreibung)
Arbeiten trotz Krankschreibung kann erlaubt sein, wenn die Tätigkeit die Genesung nicht gefährdet und nicht im Widerspruch zur bescheinigten Arbeitsunfähigkeit steht.
Riskant wird es besonders bei Nebenjob/Selbstständigkeit und sobald Krankengeld im Spiel ist (Meldepflichten/Leistungskürzung möglich).
Versicherungsschutz besteht bei versicherten Tätigkeiten in der Regel weiter – entscheidend ist, ob es sich um Arbeit/Arbeitsweg handelt (nicht um private Aktionen).
Praxis-Tipp: Bei Unsicherheit: kurz mit Arzt und Arbeitgeber abstimmen, bei Krankengeld zusätzlich mit der Krankenkasse.
Bedeutet Krankschreibung totale Arbeitsunfähigkeit?
Eine Krankschreibung bedeutet, dass ein Arzt dem Arbeitnehmer eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers und der Genesung. Dennoch gibt es Situationen, in denen Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt sein kann.
Darf man trotz Krankschreibung (AU) arbeiten?
Eine AU ist grundsätzlich kein automatisches Arbeitsverbot, sondern eine ärztliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit. Entscheidend ist, ob die konkrete Tätigkeit genesungswidrig ist oder Sicherheits-/Infektionsrisiken auslöst.
Muss der Arbeitgeber zustimmen oder informiert werden?
Informieren: Wenn du früher zurückkommst oder trotz AU arbeiten willst, ist es in der Praxis sinnvoll, den Arbeitgeber zu informieren (Fürsorgepflicht/Arbeitsschutz/Planung).
Ablehnen: Der Arbeitgeber kann dich aus Fürsorge-/Arbeitsschutzgründen nach Hause schicken, wenn Zweifel an der sicheren Arbeitsausführung bestehen oder Ansteckungsgefahr droht.
Selbstständig krankgeschrieben – darf man trotzdem arbeiten?
Selbstständige sind nicht an einen Arbeitgeber gebunden, aber: Wenn Leistungen wie Krankentagegeld/Krankengeld oder vertragliche Bedingungen bestehen, kann „trotz Krankschreibung arbeiten“ Leistungsansprüche beeinflussen. Im Zweifel die Versicherung/Kasse prüfen und dokumentieren, was tatsächlich gemacht wurde (leichte Tätigkeiten vs. belastende Arbeit).
Nebenjob trotz Krankschreibung – erlaubt oder Kündigungsrisiko?
Besonders heikel ist ein Nebenjob während AU, wenn er
die Genesung gefährdet,
im Widerspruch zur Erkrankung steht (z. B. „Rücken“ und dann körperliche Arbeit), oder
beim Arbeitgeber den Eindruck von „Simulieren“ erzeugt.
Arbeitsrechtliches Risiko: Abmahnung/Kündigung drohen vor allem bei genesungswidrigem Verhalten oder Pflichtverletzungen (z. B. unerlaubter Nebenjob, Vertrauensbruch).
Welche Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber im Krankheitsfall?
Wenn ein Arbeitnehmer allerdings noch stark niesend und hustend im Betrieb auftaucht, ist damit niemandem gedient. Der Arbeitgeber muss direkt reagieren, insbesondere, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt. Das liegt zum einen an der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie besteht nicht nur gegenüber kranken Mitarbeitern, sondern auch gegenüber deren Kollegen, die sich am Arbeitsplatz anstecken könnten. Ist nicht ausgeschlossen, dass ein arbeitswilliger Mitarbeiter noch unter seiner Erkrankung leidet oder infektiös ist, muss ihn - mit oder ohne AU - der Chef nach Hause schicken. Gleiches gilt, wenn es sich um eine anstrengende Arbeit handelt und der Arbeitnehmer durch einen verfrühten Einsatz sogar andere Kollegen gefährden könnte.
Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung hängt grundsätzlich daran, ob es sich um eine versicherte Tätigkeit handelt (Arbeitstätigkeit/Arbeitsweg). Eine AU allein lässt den Versicherungsschutz nicht automatisch entfallen. Unklarheiten entstehen eher, wenn der Unfall bei Tätigkeiten passiert, die nicht zur Arbeit gehören (privat) oder wenn Sicherheitsbedenken offensichtlich waren.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer während der Krankschreibung arbeitet und einen Unfall hat?
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeitet und dabei einen Unfall erleidet. Dies gilt sowohl für Unfälle am Arbeitsplatz als auch für Wegeunfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch in diesen Fällen, sofern der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitgeteilt hat.
Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz bei speziellen Tätigkeiten wie dem Bedienen von Maschinen oder dem Fahren von Fahrzeugen?
Wenn ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung spezielle Tätigkeiten wie das Bedienen von Maschinen oder das Fahren von Fahrzeugen ausführt, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, diese Tätigkeiten sicher auszuführen, um Unfälle zu vermeiden. Bei Zweifeln kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen.
Müssen sich Arbeitnehmer gesund schreiben lassen?
Arbeitnehmer müssten sich nicht „gesundschreiben“ lassen, wenn sie vor dem auf der AU genannten Enddatum wieder im Büro erscheinen wollen. „Aus rechtlicher Sicht ist es nicht erforderlich, die eigene Genesung per Attest bestätigen zu lassen“, sagt Randhir K. Dindoyal, Rechtsanwalt in München. Um keine Gesundheitsrisiken einzugehen, kann es aber im eigenen Interesse liegen, vor der Rückkehr in die Praxis nochmal zum Arzt zu gehen und sich den Ablauf der Arbeitsunfähigkeit nochmal bestätigen zu lassen.
Kann ein Arbeitgeber eine Gesundschreibung verlangen?
Nein, eine Gesundschreibung gibt es im deutschen Gesundheitssystem nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch eine ärztliche Untersuchung verlangen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer wirklich wieder arbeitsfähig ist.
Wie sollte der Arbeitnehmer vorgehen, wenn er während der Krankschreibung stundenweise arbeiten möchte?
Wenn ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung nur teilweise arbeiten möchte, sollte er dies mit seinem Arbeitgeber absprechen.
„Stundenweise arbeiten“ läuft in der Praxis häufig über abgestimmte Modelle wie die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell).
Das ist kein „einfach mal ein paar Stunden arbeiten“, sondern wird ärztlich geplant und mit Arbeitgeber/Kasse abgestimmt.
Wann kann es Probleme geben, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht?
Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist in Deutschland rechtlich nicht ausdrücklich verboten, kann jedoch Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind:
Bei einem Unfall während der Arbeit trotz Krankschreibung kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber und die Krankenkasse informiert sind.
Wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden war oder die Arbeit die Genesung gefährdet, könnte dies zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich einer Kündigung, führen. Besondere Vorsicht ist hier insbesondere bei psychischen Erkrankungen geboten. Hier sollte die Wiederaufnahme der Arbeit trotz Krankschreibung nur in Absprache mit einem Facharzt erfolgen.
Bestimmte Branchen wie das Gesundheitswesen oder der Transportsektor haben striktere Regelungen und Sicherheitsvorschriften, die bei einer Krankschreibung besonders zu beachten sind. Deshalb sollte man die Arbeit während der AU nicht ohne Absprache wieder aufnehmen.
Wie lange bekommt man trotz Krankschreibung noch ein volles Gehalt?
Nach Paragraf 3 des Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu sechs Wochen lang das volle Gehalt bezahlen, wenn diese wegen einer Krankheit nicht arbeiten können.
Krankengeld + Arbeit: Was ist erlaubt?
Wer Krankengeld bezieht, sollte vor Arbeitsaufnahme klären, ob und in welchem Umfang Arbeit zulässig ist.
Nicht klären = Risiko: Rückforderungen oder Streit über den Leistungsanspruch.
Was darf man keinesfalls tun, wenn man krankgeschrieben ist?
Maßstab ist immer: nichts tun, was die Genesung verzögert oder der Diagnose widerspricht. Die Krankschreibung geht mit der Pflicht einher, alles zu vermeiden, was die eigene Genesung gefährden oder verzögern kann. Vielmehr soll der Arbeitnehmer alles tun, um sich von der Krankheit zu kurieren. Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen aber weder dauerhaft das Bett hüten noch ist es ihnen vorgeschrieben, zu Hause zu bleiben. Sie dürfen beispielsweise trotz Arbeitsunfähigkeit Dinge für den täglichen Bedarf einkaufen gehen. Auch ein Spaziergang an der frischen Luft ist erlaubt. Welches Verhalten bei der jeweiligen Erkrankung erlaubt und angemessen ist, sollte man mit seinem Arzt besprechen.
Kündigung wegen unerlaubter Arbeit in der Krankschreibung
Wer sich allerdings genesungswidrig verhält, etwa, weil er trotz AU schwere körperliche Arbeiten verrichtet oder gar einem bezahlten Nebenjob nachgeht, riskiert seinen Job. So billigte zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen genesungswidrigen Verhaltens. Der Mann, der wegen des Verdachts auf koronare Herzerkrankung krankgeschrieben war, hatte sich dabei erwischen lassen, wie er in dieser Zeit das Haus seiner Tochter renovierte (Az. 10 Sa 100/13).
Checkliste: Bevor man trotz AU arbeitet
Passt die Tätigkeit zur Diagnose? (keine „Widerspruchs-Action“)
Gefährdet es die Genesung oder andere? (Infektion/Sicherheit)
Krankengeld im Spiel? → vorher mit Krankenkasse/Versicherung klären
Nebenjob/Selbstständigkeit? → besonders vorsichtig, Transparenz schaffen
Dokumentieren: kurze Notiz, warum die Tätigkeit unkritisch ist (falls später Fragen kommen)
Kann der Arbeitgeber das Arbeiten auch ohne Krankschreibung verbieten?
Ja, der Arbeitgeber kann das Arbeiten verbieten, auch wenn keine Krankschreibung vorliegt. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern und müssen sicherstellen, dass der Arbeitnehmer weder sich selbst noch andere gefährdet. Daher kann der Arbeitgeber entscheiden, ob ein Mitarbeiter arbeiten darf oder nicht. Wenn Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hause schicken oder eine Untersuchung durch den Betriebsarzt verlangen.
Rechtliche Beratung
Wer nicht sicher ist, was er in seiner individuellen Situation tatsächlich tun darf und was nicht, kann sich nicht nur an seinen Arzt wenden, sondern auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Gewerkschaften und Betriebsräte können hierbei wertvolle Unterstützung bieten.
Kann man sich auch teilweise krankschreiben lassen?
Ja, in Deutschland ist es möglich, sich teilweise krankschreiben zu lassen. Dies wird häufig als „Stufenweise Wiedereingliederung“ bezeichnet und ist eine Maßnahme, die es Arbeitnehmern ermöglicht, nach einer längeren Krankheit schrittweise wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:
Definition und Zweck der Stufenweisen Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung, auch „Hamburger Modell“ genannt, dient dazu, Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit langsam und unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Dies geschieht durch eine schrittweise Steigerung der Arbeitszeit und Arbeitsintensität.
Rechtliche Grundlagen der stufenweisen Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist im Sozialgesetzbuch (§ 74 SGB V) geregelt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Maßnahme, wenn diese medizinisch notwendig ist und der behandelnde Arzt sowie der Arbeitgeber zustimmen.
Ablauf der Wiedereingliederung
Ärztliche Empfehlung: Der behandelnde Arzt erstellt einen Wiedereingliederungsplan, der die schrittweise Steigerung der Arbeitszeit und -belastung festlegt.
Genehmigung durch Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.
Durchführung: Der Arbeitnehmer beginnt mit wenigen Stunden pro Tag und steigert die Arbeitszeit und -belastung gemäß dem Plan.
Kontrolle und Anpassung: Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft und der Plan bei Bedarf angepasst.
Vorteile der Wiedereingliederung
Schonende Rückkehr: Der Arbeitnehmer kann sich langsam wieder an die Arbeitsanforderungen gewöhnen.
Reduziertes Rückfallrisiko: Durch die langsame Steigerung wird das Risiko eines gesundheitlichen Rückfalls minimiert.
Unterstützung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zeigt Unterstützung und Verständnis für die Gesundheit seiner Mitarbeiter, was das Arbeitsklima verbessern kann.
Versicherungsschutz während der der Wiedereingliederung
Während der stufenweisen Wiedereingliederung bleibt der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers bestehen. Dies gilt sowohl für die Krankenversicherung als auch für die Unfallversicherung, da der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig gilt, aber therapeutisch arbeitet.
Welche Rolle spielt das „Hamburger Modell“ bei der Wiedereingliederung?
Es unterstützt Arbeitnehmer beim schrittweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag und wird von der Krankenkasse gefördert.
FAQ
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
Ja, das kann möglich sein – entscheidend ist, ob die Tätigkeit der Genesung widerspricht oder Risiken auslöst.
Darf ich trotz AU einen Nebenjob machen?
Das ist besonders riskant. Wenn der Nebenjob genesungswidrig wirkt oder Konflikte mit dem Arbeitgeber/Leistungsbezug auslöst, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Selbstständig krankgeschrieben – darf ich weiterarbeiten?
Möglich, aber bei Krankentagegeld/Krankengeld können Regeln gelten. Im Zweifel vorher klären, um Leistungsprobleme zu vermeiden.
Bin ich versichert, wenn ich trotz AU arbeite und einen Unfall habe?
Bei versicherter Arbeitstätigkeit/Arbeitsweg grundsätzlich ja; bei privaten Tätigkeiten nicht automatisch. Details hängen vom Einzelfall ab.
Kann der Arbeitgeber eine Gesundschreibung verlangen?
Eine „Gesundschreibung“ ist nicht der Standard – Arbeitgeber können aber bei berechtigten Zweifeln Maßnahmen zur Klärung der Arbeitsfähigkeit anstoßen (z. B. betriebsärztlich).
Teilweise arbeiten trotz Krankschreibung – wie geht das?
In der Praxis über abgestimmte Modelle wie die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell).