Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Zahnmedizin

Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks sei von 2015 bis 2021 lediglich um etwa 2 Prozent gesunken. Bei diesem ‚Tempo‘ werde das mit der Bundesregierung vereinbarte Ziel von 15 Prozent Reduktion von 2015 bis 2025 erst in Jahrzehnten erreicht. In Großbritannien dagegen sei in gleicher Zeitspanne eine Zuckerreduktion um knapp 30 Prozent eingetreten – zurückzuführen auf die eingeführte Herstellerabgabe für Zuckergetränke. Weltweit haben mittlerweile mehr als 50 Regierungen eine Abgabe oder Steuer auf Zuckergetränke eingeführt.

Zuckerreduktion in Softdrinks auch ökonomisch sinnvoll

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) teilt die Forderungen der DANK nach Einführung einer Sonderabgabe für Hersteller auf stark zuckerhaltige Softdrinks. „Ein übermäßiger Zuckerkonsum schadet auf Dauer nachgewiesenermaßen der Mund- und Allgemeingesundheit. Die Folgekosten belasten unsere Sozialsysteme unnötig. Ein geringerer Zuckerkonsum könnte also nicht nur entlastende Wirkung für das Gesundheitswesen haben, sondern auch ökonomisch sinnvoll sein“, so BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert (Lesen Sie auch den Artikel Lebensmittelmarketing: So werden Kinder zu Zuckerjunkies erzogen).

BZÄK positioniert sich zu Fehlernährung

Die Bundeszahnärztekammer setzt sich seit Jahren für eine gesunde Ernährung ein, sie positioniert sich gemeinsam mit anderen medizinischen Fachdisziplinen zum Thema Fehlernährung.

2018 forderte sie auf Grundlage ihres Positionspapiers zur Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen vor allem:

  • die Einführung einer verständlichen Lebensmittelkennzeichnung insbesondere im Hinblick auf den Zuckergehalt,
  • die Einführung einer Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks,
  • eine deutliche Reduktion des Zuckergehalts in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder.

Quelle: BZÄK