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Ein Bausparvertrag hat für die Planung eines zukünftigen Bauprojektes Vorteile: Sparer wissen bereits bei Vertragsabschluss, zu welchem Zinssatz sie später einen Bau- oder Renovierungskredit bekommen können. Das gibt ihnen Planungssicherheit – denn keiner kennt die Höhe künftiger Kreditzinsen.

So funktioniert ein Bausparvertrag

Eine Bausparerin schließt einen Bausparvertrag ab – entweder bei einer Bausparbank oder bei einer Bausparkasse. Darin legt sie die Höhe ihrer Bausparsumme fest, beispielsweise 50.000 €. Anschließend beginnt die Ansparphase. Je nach Vertrag wird in stetigen Raten während einer vorab festgelegten Laufzeit in der Regel die Hälfte der Bausparsumme angespart. Dafür gibt es mitunter Guthabenzinsen – wenn auch in der Regel sehr niedrige.

In unserem Beispiel hat die Bausparerin nach gut zehn Jahren 25.000 € angespart, dann hat sie damit das Mindestsparguthaben erreicht. Der Bausparvertrag ist jetzt „zuteilungsreif“. Das bedeutet: Benötigt sie das Geld zum Bauen oder Renovieren, dann zahlt die Bausparkasse ihr die komplette Summe – also 50.000 € – aus.

Jetzt beginnt die sogenannte Tilgungsphase: Die von der Bausparkasse geliehenen 25.000 € zahlt die Sparerin als Darlehen zurück. Und zwar zu dem Zinssatz, der beim Vertragsabschluss festgelegt worden ist.
Der Vorteil: Die Bausparkasse garantiert die Darlehenszinsen für die gesamte Laufzeit – unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.

Dafür kann das Geld aus einem Bausparvertrag genutzt werden

Das Guthaben aus dem Bausparvertrag kann die Bausparerin für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen. Auch möglich: Sie nutzt das Geld entweder für die Modernisierung einer Immobilie oder für andere sogenannte wohnwirtschaftliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine neue Heizung oder neue Fenster.

Diese staatlichen Förderungen gibt es für Bausparverträge

1. Die Wohnungsbauprämie

Der Staat unterstützt Bausparer seit 2021 mit zehn Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass sie zehn Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie erhalten, maximal aber 70 € für Alleinstehende und 140 € für Verheiratete pro Jahr.
Dafür darf das zu versteuernde Einkommen jedoch nicht zu hoch sein: Es muss unter 35.000 € bei Singles und unter 70.000 € bei Verheirateten liegen.

Das Bausparguthaben ist außerdem an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, es muss also zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie ausgegeben werden. Und es müssen mindestens 50 € pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden.

2. Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bausparer bekommen bis zu 43 € im Jahr vom Staat.

3. Die Eigenheimrente

Bei der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, können Sparer doppelt punkten: Zum einen gibt es eine staatliche Förderung, zum anderen kann man die Beiträge zum Wohn-Riester als Sonderausgabe in der eigenen Steuererklärung angeben. Allerdings muss man dafür strikte Bedingungen einhalten.

Bausparverträge in der Steuerklärung

1. Abschlussgebühr des Bausparvertrags als Werbungskosten absetzen

Für jeden abgeschlossenen Bausparvertrag verlangen Anbieter ein Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 € sind das folglich 500 €. Wer mit dem Geld aus seinem Bausparvertrag eine Immobilie baut oder kauft, um sie anschließend zu vermieten, kann die Abschlussgebühr als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung eintragen. Wer allerdings selbst in die Immobilie einzieht, dem steht dieser Steuervorteil nicht zu.

2. Guthabenzinsen aus dem Bausparvertrag freistellen

Seit 2009 unterliegen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungsteuer. Sparerinnen und Sparer sollten deshalb daran denken, auch der eigenen Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch die Guthabenzinsen, bleiben bis 801 € im Jahr für Singles steuerfrei (ab 2023 sind es 1.000 €). Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.

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Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)