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Im Bereich der grünen Anlagen existiert seit einigen Jahren die Möglichkeit, die Investitionskosten zu fast 100% von der Steuer abzusetzen.

Physische PV-Direktinvestment-Anlage

Photovoltaik ist eine großartige Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig in eine nachhaltige Kapitalanlage zu investieren. In Deutschland existieren mehrere Anbieter für fertige Anlageprodukte, die sich um alles kümmern – angefangen bei der Suche nach Dachflächen im Gewerbebereich bis hin zur finalen Inbetriebnahme.

Als Steuerpflichtiger sind Sie berechtigt, Betriebs- und Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Ein einfaches Berechnungsbeispiel finden Sie hier:

Kauf PV-Anlage in 2023 200.000 €
50 % Investitionsabzugsbetrag IAB (2022!) 100.000 €
20 % Sonderabschreibung (2023) 20.000 €
5 % lineare Abschreibung (2023) 4.000 €
Abschreibung 2022 + 2023
62 % des Investitionsbetrages 124.000 €
Steuererstattung Vorjahr + Anschaffungsjahr insgesamt
Beispiel: 42 % ESt-Spitzensteuersatz 52.000 €

Tipp für die Investition in Photovoltaik

Ein geringer Eigenkapitalanteil (20 bis 30 % der Investitionssumme) finanziert sich durch Steuervergünstigungen fast von selbst. Fremdkapitalzinsen sind zu 100 % steuerlich mindernd. Zudem ist die Eigenkapitalbindung erfahrungsgemäß bei maximal etwa 12 Monaten – je nachdem wie schnell die Steuererklärung eingereicht wird und das Finanzamt arbeitet.

Besonderheit bei PV-Investment-Portfolios: Risikostreuung durch bundesweite Standorte, Dachflächenverpächter verpflichten sich zur Stromabnahme zum festgelegten Preis.

Solch eine Investition ist vor allem dann sinnvoll, wenn neben der gewünschten steuerlichen Wirkung auch ein vernünftiger, wirtschaftlich nachvollziehbarer Hintergrund der Investitionsentscheidungen
gegeben ist.

Die Vorteile eines Direktinvestments in in ein PV-Anlagen-Portfolio fassen wir hier noch einmal zusammen:

Vorteile eines Direktinvestments in Photovoltaik

Risikostreuung

Der Anleger erwirbt ein physisches PV-Portfolio auf privaten, gewerblichen und kommunalen Dächern, also mehrere Anlagen an verschiedenen Standorten in Deutschland.

Sicherheit

Die PV-Anlagen stellen eine physische Sicherheit dar. Der Anleger ist Eigentümer der Anlagen. Die Dachflächen sind ihm grundbuchlich zugesichert.

Verantwortung

Der Eigentümer der Dachfläche ist für die PV-Anlage vertraglich verantwortlich (Wartung und Pflege durch Fachfirmen), da die Anlagen nach etwa 18 Jahren in sein Eigentum übergehen. Sollte in dieser Zeit etwas defekt sein, so ist der Eigentümer verantwortlich.

Versicherung

All-Risk-Versicherung für z.B. Beschädigung oder Diebstahl

Stromvergütung

Vertraglich vereinbarte Stromabnahme der Eigentümer der Dachflächen zu marktüblichen Preisen: Der Mix von ca. 75 % Einspeisung und ca. 25 % Eigenverbrauch der Eigentümer bewirkt eine deutlich höhere Vergütung für den Anleger (aktuell das etwa Fünffache der alten EEG-Vergütung mit steigender Tendenz).

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(c) Martin Stromberg

Unser Autor:
* Dipl.-Kfm. Martin Stromberg ist seit 1996 als unabhängiger Finanzdienstleister selbständig. Sein Fokus ist gerichtet auf akademische Heilberufe und die Niederlassungsberatung.
www.aerzteberatung-duesseldorf.de, st@stromberg-finanzen.de