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Viele Tesla-Fahrer klagen über Probleme mit ihren Elektroautos. Zudem ist der Weiterverkauf eines gebrauchten Tesla oft unwirtschaftlich, da die Wertstabilität der E-Autos unter anderem unter den Preissenkungen von Tesla gelitten hat. Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt, wie unzufriedene Tesla-Kunden ihre Autos an den Hersteller zurückgeben können, auch wenn der Kauf schon eine Weile her ist.

Fehlende Telefonnummer ermöglicht langen Widerruf

„In der Widerrufsbelehrung von Tesla wurde bis zum 17. April 2023 keine Telefonnummer aufgeführt. Das klingt erstmal nach einem vermeintlich kleinen Fehler. Doch den betroffenen Fahrzeughaltern wurde dadurch faktisch die Möglichkeit des mündlichen Widerrufs verwehrt, was nicht rechtens ist“, sagt Claus Goldenstein. Die gleichnamige Kanzlei unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen und nimmt unter anderem eine führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein.

Goldenstein erklärt: „Daraus folgt, dass Tesla-Besitzers ihren Kaufvertrag bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Übergabe ihres Fahrzeugs widerrufen können. Normalerweise beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist nur 14 Tage. Betroffene Fahrzeughalter können ihr Auto im Rahmen eines solchen Widerrufs an Tesla zurückgeben und im Gegenzug den kompletten Kaufpreis zurückbekommen. Sollte ein Umweltbonus bereits ausgezahlt worden sein, darf dieser zudem behalten werden.“

Widerruf nur für Privatkäufer

Von dem Widerruf, so Goldenstein, könnten Tesla-Besitzer profitieren, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln, also online oder via Telefon, abgeschlossen haben. „Das dürfte auf etwa zwei Drittel aller Tesla-Verkäufe in Deutschland zutreffen“, glaubt der Anwalt.

„Folglich können ungefähr 50.000 Tesla-Halter von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren. Allerdings sinkt diese Zahl täglich. Schließlich muss der Widerruf innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen nach der jeweiligen Fahrzeug-Übergabe erfolgen. Sonst ist auch die verlängerte Widerrufsfrist abgelaufen“, erklärt Goldenstein.

Tesla akzeptierte bereits verlängerte Widerrufe

Die Kanzlei erhält laut eigenen Angaben täglich neue Anfragen zu diesem Thema. „In der Regel möchten unsere Mandanten ihre Kaufverträge widerrufen, weil sie schlichtweg unzufrieden mit ihren Neuwagen sind. Beispielsweise berichten uns Tesla-Halter regelmäßig von merkwürdigen Fahrzeug-Geräuschen, einen nicht funktionierenden Autopiloten, Problemen mit Regensensoren und Warnsystemen oder einer geringen Reichweite ihres Fahrzeugs“, sagt Claus Goldenstein.

Hat das Unternehmen anfangs die Widerrufe der Goldenstein-Mandanten allesamt abgelehnt, wurden mittlerweile die ersten Widerrufe akzeptiert, obwohl diese deutlich nach der 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgten, meint die Kanzlei. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. „Allerdings ist dies gar nicht rechtens“, so Claus Goldenstein, „weshalb wir für unsere Mandanten dagegen vorgehen.“

Tesla-Fahrer sollten sich zügig überlegen, ob sie ihr E-Auto zurückgeben wollen. Denn aufgrund der oben genannten Fristen ist eine mit der verlängerten Widerrufsfrist begründete Rückgabe nicht unbegrenzt lang möglich.

Quelle: presseportal.de