Warum Zahnärzte jetzt ihren Grundsteuerbescheid prüfen sollten
Eva NeuthingerViele Gemeinden haben inzwischen die Bescheide zur Grundsteuer verschickt. Teilweise zahlen Immobilieneigentümer einiges mehr, auch weil die Gemeinden die Hebesätze weiter hochsetzen. Warum es sich dennoch lohnt, jeden Bescheid kritisch zu prüfen.
Vermieter und Eigenheimer ärgern sich, wenn sie mehr Grundsteuer zahlen müssen als zuvor. Die Grundsteuer-Reform hat dazu geführt, dass die Abgaben rund um die Immobilien mitunter deutlich gestiegen sind. Wie viel man der Kommune überweisen muss, hängt unter anderem von der Größe der Immobilie, ihrem Zustand, der Art der Nutzung und nicht zuletzt vom jeweiligen Hebesatz ab. Gegen die Bescheide ihrer Kommune können Zahnärzte mit Immobilieneigentum nur leider wenig unternehmen.
Tipp: Zahnärzte sollten die Grundsteuerbescheide abgleichen
Außer, es sind Fehler passiert: Die Kommune hat zum Beispiel den Messbetrag vom Finanzamt nicht richtig übernommen, einen falschen Hebesatz eingetragen oder sich simpel verrechnet. Tipp: „Zahnärzte sollten jeden Bescheid prüfen, ob er stimmig ist“, rät Inga Krämer, Geschäftsführerin des IT-Hauses fino taxtech in Kassel, das eine Software zur Grundsteuer entwickelt hat. Die Steuer berechnet sich durch Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde. Aber Vorsicht: Bevor Zahnärzte Widerspruch einlegen, sollten sie sicher sein, dass der Bescheid falsch ist. Denn abgewiesene Einsprüche führen zu Kosten. Das ist hier anders als beim Finanzamt, wo jeder Einspruch jederzeit kostenlos wieder zurückgenommen werden kann.
Höhere Hebesätze müssen Eigentümer hinnehmen
Wenn der Bescheid korrekt ist, haben Eigentümer kaum Chancen, sich gegen hohe Forderungen ihrer Gemeinde zu wehren. Sie müssen es auch hinnehmen, wenn ihre Kommune den Hebesatz erhöht hat. Manche Städte und Gemeinden haben dies sogar noch zuletzt zum Ende Juni dieses Jahres gemacht. Andere senkten ganz geschickt jene Hebesätze für Privatimmobilien, damit es für die Einwohner nicht zu teuer wird. Sie erhöhten dafür den Hebesatz für Gewerbeimmobilien. So lief das in einigen NRW-Städten, wo es in diesem Jahr Kommunalwahlen gibt. Teilweise hat man das schon im vergangenen Jahr so durchgezogen. Die Stadt Langgöns im Kreis Gießen geht einen anderen Weg. Dort soll derzeit eine Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke kommen. Ziel ist es, wegen des Wohnungsmangels Bauvorhaben zu initiieren. Wer bebaubare Flächen nicht nutzt, soll mehr Steuern zahlen. Das baut Druck auf. „Wir sagen seit Monaten, dass das Thema Grundsteuer mit dem Start der Reform zu Anfang dieses Jahres nicht erledigt gewesen ist, sondern dass es alle Beteiligten weiterhin beschäftigen wird. Die Entwicklung gibt uns Recht“, meint Inga Krämer.
Änderungen an Gebäude oder Grundstück müssen dem Finanzamt gemeldet werden
Vorbei ist es auch deshalb nicht, weil Immobilieneigentümer alle Änderungen am Gebäude oder am Grundstück dem Finanzamt melden müssen. „Es wird eine Änderungserklärung notwendig, die sich mit unserer Software erstellen lässt. Für solche Änderungsanzeigen, die in Paragraf 228 Bewertungsgesetz geregelt sind, gelten bestimmte Fristen: In Baden-Württemberg und Hessen ist es der 31. Januar, ansonsten der 31. März des Folgejahres“, erklärt Inga Krämer.
Die Expertin empfiehlt, das ernst zu nehmen. Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, eine solche Erklärung abzugeben. Sonst drohen Sanktionen, von Verspätungszuschlägen bis zum Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung. Zahnärzte haben zwei Möglichkeiten: Entweder geben sie die Änderungen via Erklärungsvordruck „Grundsteuer-Änderungsanzeige GW-5“ durch. Alternativ reichen sie eine vollständige neue Grundsteuererklärung ein.