Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Steuerrecht

Steuerlich absetzbar bei der Vermietung von Immobilien:

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in den ersten 4 Jahren jeweils 5 % zusätzlich neben der normalen Abschreibung

  • erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 7 h EStG) und bei Baudenkmälern (§ 7 i EstG)

  • degressive oder lineare Abschreibung bei Gebäuden (lineare Abschreibung 2 % oder 2,5 % je nach Baujahr und bei Vermietung zu Wohnzwecken und Fertigstellung nach dem 31.12.2022 von 3 %, degressive Abschreibung 5 % bei Vermietung zu Wohnzwecken Anschaffung/Herstellung nach dem 30.09.2023)

  • Schuldzinsen, Finanzierungskosten, Zinsen für den Kontokorrent des Mietkontos, Kosten für die Grundschuld, Bearbeitungsgebühren der Bank

  • Kontoführungsgebühren

  • dauernde Lasten und Renten im Zusammenhang mit der Vermietung

  • Grundsteuer, Straßenreinigung, Abgaben, Versicherungen, Gebühren

  • Nebenkosten, wie z. B. Gas, Strom, Hausbeleuchtung, Wasser, Abwasser, Heizung, Schornsteinfeger, Wartung, Müll, Abfall, Winterdienst, Straßendienst, Reinigung, Fahrstuhl

  • Reparaturen, Renovierung, Modernisierung, Sanierung, Instandhaltungskosten, Erneuerungskosten, verteilter Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre (bis zu 5 Jahre § 82 b EStDV)

  • Anschaffung von Gegenständen, Werkzeug, Einrichtung, Einbauküche, Möbel, ggfs. erfolgt der Ansatz über die Abschreibung (lineare, degressive Abschreibung, Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Abschreibung digitale Wirtschaftsgüter)

  • Kosten für den Garten, die Gartenanlage, die Bepflanzung, die Außenanlagen, für den Gärtner

  • Kosten der Hausverwaltung, Hausgeld (ohne Instandhaltungsrücklage)

  • Hausmeister, Hauswart, Kosten der Immobilienverwaltung

  • Vermittlungsgebühren für den Makler oder die Agentur zur Vermietung

  • Werbekosten, Kosten der Mietersuche, z. B. Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, Kosten für Einstellung in Portale im Internet

  • Arbeitszimmer/Homeoffice-Pauschale, soweit dieses für die Vermietung auch genutzt wird

  • Steuerberater, Rechtsanwalt,Beratungskosten

  • Kosten für Mietverträge

  • Verwaltungskosten, Telefon, Porto, Schreibbedarf

  • Software

  • gezahlte Vorsteuer und Umsatzsteuer

  • Fahrtkosten

  • Mitgliedsbeiträge

  • Abfindungen für Mieter, Auszugsprämien, Umzugsprämien an den Mieter

  • Kosten, die während des Leerstandes der Räumlichkeiten anfallen

  • Kosten der Überwachung des Objektes, z. B. Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, Sicherheitsdienst, Wachhund

Mehr zu den Themen finden Sie im Blog von Vesting & Partner: www.vesting-stb.de/aktuelles/news/blog/

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