Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
News

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. (VZB) hat beim Landgericht Berlin II eine umfangreiche Feststellungsklage eingereicht. In dem über 2.000 Seiten starken Schriftsatz verlangt das VZB, die Schadenersatzpflicht von insgesamt zwölf Beklagten feststellen zu lassen.

Zu den adressierten Parteien zählen unter anderem:

  • das Land Berlin, das die Rechtsaufsicht über das VZB führt,

  • die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank),

  • der Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars,

  • sowie der frühere Vorsitzende des VZB-Verwaltungsausschusses, Ingo Rellermeier.

Das Versorgungswerk wirft den Beklagten vor, ihre jeweiligen Pflichten grob verletzt zu haben. Das VZB sieht sie daher in der Verantwortung für die massiven Verluste im Anlagevermögen des Versorgungswerks.

Vorwurf rechtswidriger Anlagepraxis: Hochriskante Beteiligungen statt sicherer Investments

Im Kern der Klage steht der Vorwurf einer jahrelangen, rechtswidrigen Anlagepraxis unter der Leitung des früheren Verwaltungsausschuss-Vorsitzenden Ingo Rellermeier. Anstatt das Vermögen der Mitglieder breit gestreut, liquide und sicher anzulegen, seien über ein Jahrzehnt hinweg hohe Summen in hochriskante, illiquide Beteiligungen geflossen – unter anderem in Start-ups, von denen einige inzwischen insolvent sind, heißt es in einer Mitteilung.

Nach Angaben des VZB verstieß dieses Vorgehen sowohl gegen geltendes Recht als auch gegen interne Anlagerichtlinien. Brisant ist zudem der Vorwurf, dass sämtliche Kontrollinstanzen versagt hätten: Weder die interne noch die externe Aufsicht habe die rechtswidrige Praxis rechtzeitig erkannt und gestoppt.

Thomas Schieritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des VZB, spricht von einem Finanz- und mutmaßlich auch Korruptionsskandal, der „ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke“ sei. Verantwortlich seien sowohl jene, die bewusst gegen Anlagerichtlinien und Gesetze verstoßen hätten, als auch diejenigen, die ihren Kontrollpflichten nicht nachgekommen seien. Darunter sind laut Schieritz das Land Berlin, der Aufsichtsausschuss des VZB, die Wirtschaftsprüfer und auch die apoBank. "Hätte auch nur eine dieser Instanzen ihre Arbeit ordentlich gemacht, wäre es nie zu diesen Verlusten gekommen.“

Massive Vermögensverluste – Rentenansprüche von 11.000 Mitgliedern in Gefahr

Die Dimension des Schadens ist erheblich: Mehr als die Hälfte des ursprünglichen Vermögens der Berliner Zahnärzteschaft von rund 2,2 Milliarden Euro ist nach Angaben des VZB verloren. Weitere Verluste sind nach Einschätzung des VZB nicht ausgeschlossen. Weder die Gesamtsumme des Schadens noch die exakte Höhe der einzelnen Forderungen gegen die Beklagten stehen somit derzeit fest. Klar ist jedoch, dass die Folgen die Mitglieder direkt treffen: Rund 11.000 Versicherte müssen mit deutlichen Einbußen bei ihren künftigen Rentenansprüchen rechnen, falls die Verluste nicht zumindest teilweise kompensiert werden können.

Schieritz betont, das VZB sei treuhänderisch zur Wahrung der Mitgliederinteressen verpflichtet. Schadensersatzklagen seien deshalb „der einzige Weg, um wenigstens einen Teil der Verluste auszugleichen und Rentenansprüche zu sichern“.

Aufarbeitung des Skandals: Erweiterte Klagen und laufende Ermittlungen

Die nun erhobene Feststellungsklage ist nur Teil einer breiter angelegten juristischen Aufarbeitung. Seit rund einem Jahr arbeitet die neue Führung des VZB den Skandal systematisch und konsequent auf. Die aktuelle Klage ist dabei nicht die erste, aber die bisher umfassendste.

Prozessual hat das VZB nach eigenen Angaben damit eine bereits Ende Oktober 2025 beim Landgericht Berlin II eingereichte Klage gegen Ingo Rellermeier erweitert – um zusätzliche Beklagte und neue, nunmehr geltend gemachte Ansprüche. Bereits zuvor hatte das Versorgungswerk in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren seinen langjährigen Direktor Ralf Wohltmann auf zunächst 50 Millionen Euro Schadenersatz verklagt; weitere Forderungen werden nach Angaben des VZB voraussichtlich folgen.

Parallel dazu laufen laut VZB strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen frühere Verantwortliche wegen des Verdachts auf schwere Korruption und Untreue. Das VZB rechnet mit einer jahrelangen Verfahrensdauer über alle drei Instanzen – sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht.

Die Kosten des gesamten Verfahrens könnten sich im Falle einer vollständigen Niederlage mit allen Klageanträgen gegenüber allen Beklagten auf bis zu rund 30 Millionen Euro belaufen – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten und über alle drei Instanzen. Aufgrund der Höhe der Schadenssumme rechnet das VZB damit, dass jeweils unterlegene Parteien alle drei Instanzen ausschöpfen. Dadurch könnte das Verfahren geschätzt mehrere Jahre dauern.

Klar ist bereits jetzt: Der Fall des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin könnte zum Präzedenzfall für die Kontrolle und Governance von Berufsständischen Versorgungswerken in Deutschland werden.

Weitere Hintergründe zu Schadenersatzforderungen des VZB 

  • Eine Reihe ehemaliger Gremien-Mitglieder des VZB wurde nicht verklagt, weil sie Verjährungsverzichtserklärungen unterzeichnet haben.

  • Sechs ehemalige Mitglieder des Aufsichtsausschusses sowie drei ehemalige Mitglieder des Verwaltungsausschusses (VA) befinden sich unter den Beklagten, darunter der frühere Vorsitzende des VA Dr. Ingo Rellermeier, der die Geschicke des VZB über ein Jahrzehnt lenkte.

  • Verklagt wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars GmbH & Co. KG wegen mutmaßlicher Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer der Jahresabschlüsse 2014 bis 2022.

  • Verklagt wird die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, weil sie Risikoanalysen und ALM-Studien (Asset-Liability-Management-Studien) erstellt hat, die laut VZB „ihren Namen nicht wert“ waren: Die Analysen hätten die Risiken nicht identifiziert und dem § 215 VAG, der Anlageverordnung und den internen Anlagerichtlinien des VZB widersprochen.

  • Zudem richtet sich die Klage gegen das Land Berlin vor dem Hintergrund seiner Aufsichtspflichten (§ 25 Abs. 2 BlnHKG, Berliner Heilberufekammergesetz). Die Versicherungsaufsicht hat aus Sicht des VZB diese Pflichten verletzt und es versäumt, die Verluste zu verhindern. Die Klage verfolgt damit Staatshaftungsansprüche gegen das Land Berlin.