Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxis

Die TÜV-Prüfung betraf im Jahr 2022 Geräte in zahnärztliche, humanmedizinischen, veterinärmedizinischen und technischen Einrichtungen. Insgesamt ergab sich eine Gesamt-Mängelquote von 14,9 Prozent. „Die Mängelquoten variieren je nach Anwendungsgebiet. Gut jedes fünfte humanmedizinische Röntgengerät hat Mängel, während es bei technischen Anwendungen nur 5 % sind“, sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. Eine Gefahr für Patienten oder das Personal bestehe nur in den seltensten Fällen. Schröer: „Die technische Sicherheit von Röntgengeräten in Deutschland ist sehr hoch. Niemand muss sich bei einer Untersuchung Sorgen wegen einer zu hohen Strahlenbelastung machen.“

„Viele Mängel ließen sich vermeiden, wenn Kliniken und Arztpraxen die Vorgaben beim Strahlenschutz immer gewissenhaft einhalten“, betont Schröer. Laut Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.

Dental-Tubus- und Panoramaschicht-Geräte in Zahnarztpraxen betroffen

Der größte Teil der Röntgengeräte ist in Zahnarztpraxen und in der Kieferchirurgie im Einsatz. Von den 9.738 im Report geprüften dentalmedizinischen Röntgengeräten hatten 16 % einen oder mehrere Mängel.

Bei 15 % der 6.318 geprüften Dental-Tubus-Geräte haben die TÜV-Sachverständigen Mängel festgestellt. Auch sind Mängel an der Schutzausrüstung mit 6,3 % ein häufiges Problem. Seit dem Jahr 2020 ist ein Bleischutz für die strahlenempfindliche Schilddrüse erforderlich. „Diese Regeländerung ist offenbar noch nicht in allen Zahnarztpraxen angekommen, aber mit geringem Aufwand schnell zu beheben“, sagt Schröer.

Darüber hinaus wurden 2.996 Panoramaschichtaufnahme-Geräte geprüft. 17 % aller Geräte in dieser Kategorie waren 2022 mangelhaft. Bei 5,6 % der Geräte sind es Mängel an den digitalen Speicherfolien oder an den analogen Film-Folien-Systemen, die zu Störstellen bzw. Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.

In der Humanmedizin gut 20 % der Röntgengeräte mangelhaft

Bei 22 % der 2.858 geprüften Röntgengeräte in humanmedizinischen Praxen wurden Mängel festgestellt. 74 % der Mängel gelten als „erheblich“, 20 % der Mängel waren „schwerwiegend“, ein Weiterbetrieb ist in diesem Fall in der Regel nicht möglich. Schwerwiegende Mängel müssen umgehend behoben und die Geräte nochmals geprüft werden. 5 % der Mängel galten als „einfach bzw. formal“.

Bei den stationären Aufnahmeplätzen im humanmedizinischen Bereich liegt die Mängelquote bei 29 %. Am häufigsten sind mit einem Anteil von 7,8 % Mängel an den digitalen Speicherfolien- und analogen Film-Folien-Systemen. Es können Kratzer, Knicke oder Schmutzablagerungen auftreten. Auf den Aufnahmen sind dann Artefakte zu erkennen, die im schlimmsten Fall zu einer Fehldiagnose führen können. Bei immerhin 5 % der Systeme waren fehlende oder defekte Patientenschutzmittel Ursache für eine Beanstandung.

Insbesondere in Krankenhäusern sind mobile C-Bögen im Einsatz. Anders als bei anderen Geräten werden die Röntgenbilder nicht gespeichert, sondern auf einem Monitor live dargestellt. „Da bei C-Bögen alle therapierelevanten Entscheidungen live am Bildschirm getroffen werden, muss der Monitor die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen und absolut einwandfrei funktionieren“, sagt Schröer. Unter den 766 geprüften C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen bei 24 % der Geräte Mängel festgestellt.

Auch 259 Computertomografen (CT) wurden geprüft. Sie gelten als Hochdosis-Geräte mit hoher Strahlungsintensität. Die Mängelquote liegt bei CT-Geräten bei 5,8 %. Drei Geräte wiesen „schwerwiegende“ Mängel auf, weil die Vorgaben des baulichen Strahlenschutzes nicht eingehalten wurden. „Bei Neubauten kommt es vor, dass die Abschirmung der Strahlung nach außen mithilfe von Blei oder durch ein breites Mauerwerk nicht ausreichend dimensioniert war“, sagt Schröer.

Den vollständigen TÜV Röntgenreport 2023 können Sie hier ansehen.

Bei Röntgengeräten ist auch der E-Check Pflicht. Im Artikel E-Check in der Zahnarztpraxis – diese Regeln sollten Sie kennen erfahren Sie mehr darüber.

Quelle: TÜV-Verband e.V.