BZÄK fordert Pflichtmitgliedschaft für Zahnheilkunde-GmbHs
D&W RedaktionEine Zahnarztpraxis kann auch in Form von Zahnheilkundegesellschaften, etwa Zahnheilkunde-GmbHs, gegründet werden. Größenvorteile und Verbundeffekte sind zu erwarten, allerdings auch berufsrechtliche Schwachstellen.