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Die Gewerkschaft wählt damit erstmals in ihrer jüngeren Geschichte den Weg des Mitgliederentscheids.„Vor der zweiten Verhandlungsrunde hat uns die Arbeitgeberseite AAZ ein leicht verbessertes Angebot vorgelegt, das wir in den Gesprächen am 5. Oktober in Hannover nochmals anpassen konnten“, sagt Hannelore König, vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen. Auf dem Tisch liegt jetzt eine Steigerung des Bruttostundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe um 0,87 Euro auf 14,01 Euro.

Für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe wäre damit eine Erhöhung der monatlichen tariflichen Vergütung um brutto 147 Euro verbunden. Zudem wurde bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen eine durchschnittliche Erhöhung um rund 5 % vereinbart. Die AAZ hatte dieses Ergebnis als oberste Schmerzgrenze bezeichnet. „Wir nutzen die Form des Mitgliedervotums, weil die Tarifkommission mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist“, erklärt Hannelore König.

vmf eigentlich unzufrieden mit Angebot der Arbeitgeber

Die vmf-Referatsleitung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten, Sylvia Gabel, betont: „Uns ist bewusst, dass es aufgrund der wieder eingeführten Budgetierung zu erheblichen Rückforderungen bei den zahnärztlichen Honoraren kommen kann. Wir hatten eine Erhöhung des Stundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe von 2,50 Euro gefordert, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren und im Fachkräftemangel ein deutliches Zeichen zu setzen.“

Die ZFA lägen in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit zusammen mit den Pflegefachkräften auf dem ersten Platz. Der vmf hätte sich daher ein besseres Ergebnis für die Kolleginnen und Kollegen in den zahnärztlichen Praxen gewünscht, meint Sylvia Gabel. Aber: „Die Entscheidung unserer Mitglieder werden wir als Tarifkommission selbstverständlich mittragen.“

Mitgliedervotum muss bis Anfang November eingehen

Die Erklärungsfrist endet am 14. November um 12.00 Uhr. Wenn keine der beiden Seiten dem Ergebnis bis dahin widersprochen hat, tritt der neue Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen würde ab Januar gelten. Für beide Tarifverträge wurde die Laufzeit bis Ende 2024 geplant.

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Quelle: vmf