Zum 1. Oktober trat die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in Kraft.
Um 2,5 Prozent wurden die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober 2018 angehoben. Darauf hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) Ende Juni 2017 geeinigt.
Tätigkeitsgruppe I bei 1.891 Euro
Mit der zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufseinsteiger/innen in Tätigkeitsgruppe I bei 1.891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung ist es möglich, bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in Tätigkeitsgruppe V aufzusteigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro zu erhalten.
Dazu Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.: „Bei dem herrschenden Fachkräftemangel wäre es jetzt an der Zeit, dass die Zahnärzte ihre Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbilder erkennen und darauf dringen, endlich auch in den tariflosen Bereichen Tarifverträge für ZFA abzuschließen, um bundesweit eine gerechte Bezahlung für die Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen zu ermöglichen.“
Der Tarifvertrag steht online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 gegründet. Als unabhängige Gewerkschaft vertritt er die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen.
Weitere Artikel zum Thema:
- Einigung Tarifabschluss: ZFA bekommen 147 Euro mehr
- Widerspruch ja oder nein? vmf befragt seine ZFA zum Tarifergebnis
- Beim Kieferorthopäden ZFA lernen? – Aber klar!
- Ein Ehrentag für das ZFA-Team Lächeln als Lebensphilosophie: ZFA-Award 2023 geht an Team aus dem Schwarzwald
- Weiterbildung und kollegialer Austausch Einladung zum 16. Deutschen ZFA-Tag in München