Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung
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Die moderne Implantologie beginnt längst nicht erst mit dem Einbringen eines Implantats. Bereits die präoperative Diagnostik entscheidet darüber, ob ausreichend Hart- und Weichgewebe vorhanden ist oder ob zunächst augmentative Maßnahmen erforderlich werden. 

Wann ist eine Augmentation erforderlich?

Nicht jeder Patient bringt optimale anatomische Voraussetzungen mit. Ursachen für ein unzureichendes Knochenangebot können unter anderem sein:

  • langjährige Zahnlosigkeit

  • fortgeschrittene Parodontitis

  • traumatische Zahnverluste

  • ausgedehnte Zysten oder Entzündungen

  • Tumore

  • natürliche Atrophie des Alveolarknochens

  • dünner bukkaler Knochen bereits vor der Extraktion

Bereits im Rahmen der präimplantologischen Diagnostik sollte mittels klinischer Untersuchung sowie entsprechender Bildgebung beurteilt werden, ob eine Augmentation notwendig ist. Die dreidimensionale Diagnostik mittels DVT ermöglicht hierbei eine präzise Beurteilung von Knochenhöhe, -breite und anatomischen Risikostrukturen und bildet häufig die Grundlage für eine sichere Behandlungsplanung. 

Ziele des Knochenmanagements 

Eine Augmentation verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig:

  • Schaffung eines ausreichend dimensionierten Implantatlagers

  • Verbesserung der Primärstabilität

  • langfristige Erhaltung des periimplantären Knochens

  • funktionelle Belastbarkeit

  • optimale Rot-Weiß-Ästhetik

  • Reduzierung biologischer Komplikationen

Nicht jede Augmentation dient ausschließlich der Implantation. Auch der Erhalt des Alveolarkamms nach einer Extraktion gewinnt zunehmend an Bedeutung. 

Welche Verfahren stehen zur Verfügung?

Je nach Defektsituation kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:

Weichgewebsmanagement – häufig unterschätzt

Neben dem Knochen entscheidet auch die Qualität des periimplantären Weichgewebes wesentlich über den langfristigen Erfolg. Ein ausreichend breiter befestigter Gingivasaum erleichtert die Mundhygiene, verbessert die Ästhetik und reduziert das Risiko periimplantärer Entzündungen.

Je nach Ausgangssituation können notwendig werden:

  • Bindegewebstransplantate

  • freie Schleimhauttransplantate

  • Verschiebelappen

  • koronale oder apikale Lappenplastiken

  • plastische Deckungen nach Augmentationen

  • Vestibulumplastiken

  • Weichteilunterfütterung vor Augmentationen

Auch kleine weichgewebschirurgische Maßnahmen sollten vollständig dokumentiert werden, da sie häufig eigenständige Leistungen darstellen.

GOZ-Insider

Darauf sollten Sie bei Augmentationen besonders achten:

  1. Augmentation ist selten nur „eine” Leistung

    Eine Knochenaugmentation besteht häufig aus mehreren selbstständigen Leistungen. Neben dem eigentlichen Knochenaufbau können beispielsweise Eigenknochenentnahme, Weichgewebstransplantate oder Vestibulumplastiken hinzukommen. Prüfen Sie jede einzelne erbrachte Leistung sorgfältig.

  2. Eine gute Dokumentation ist die halbe Abrechnung

    Je genauer Größe, Lokalisation und Art des Defekts sowie das operative Vorgehen dokumentiert werden, desto nachvollziehbarer ist die medizinische Notwendigkeit gegenüber privaten Kostenträgern. OP-Fotos und DVT-Aufnahmen sind dabei häufig eine wertvolle Ergänzung.

  3. Moderne Verfahren sind nicht immer im Gebührenverzeichnis abgebildet

    Die Medizin und auch die Implantologie entwickelt sich schneller als die GOZ. Innovative regenerative Verfahren oder neuere Operationstechniken können daher unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnungsfähig sein. Eine individuelle Prüfung lohnt sich.

  4. Materialkosten nicht verschenken

    Knochenersatzmaterialien, Membranen, Fixationspins oder Schrauben sollten vollständig dokumentiert und – soweit gebührenrechtlich zulässig – separat berechnet werden. Gerade hier entstehen in der Praxis häufig unnötige Umsatzverluste.

  5. Weichgewebsmanagement nicht unterschätzen

    Bindegewebstransplantate oder anderes Weichgewebsmanagement werden im OP-Bericht häufig nur beiläufig erwähnt. Für eine korrekte Abrechnung sollten Umfang, Entnahmestelle und Operationsmethode jedoch eindeutig dokumentiert werden.

PRF – Biologische Unterstützung der Wundheilung

Ein zunehmend wichtiger Bestandteil der regenerativen Implantologie ist der Einsatz von Platelet Rich Fibrin (PRF).

Hierbei handelt es sich um ein autologes Blutkonzentrat, das unmittelbar vor dem chirurgischen Eingriff aus patienteneigenem venösem Blut hergestellt wird. Durch die Zentrifugation entsteht ein Fibrinnetzwerk, das zahlreiche Wachstumsfaktoren sowie Thrombozyten und Leukozyten enthält. PRF wird heute unter anderem eingesetzt, um die Wundheilung zu unterstützen, die Geweberegeneration zu fördern und die Integration von Augmentationsmaterialien positiv zu beeinflussen.

Je nach Indikation kann PRF beispielsweise verwendet werden:

  • als biologisches Additiv zu Knochen-ersatzmaterialien

  • zur Abdeckung augmentierter Bereiche

  • zur Unterstützung der Weichgewebsheilung

  • bei Socket Preservation

  • im Rahmen von Sinuslift-Operationen

  • oder zur Förderung einer komplikationsarmen Heilung nach implantologischen Eingriffen.

Auch wenn die wissenschaftliche Evidenz je nach Indikation unterschiedlich bewertet wird, berichten viele Behandler über positive klinische Erfahrungen hinsichtlich Wundheilung, Patientenkomfort und Gewebestabilität.

Dokumentation und Abrechnung

Der Einsatz von PRF sollte vollständig dokumentiert werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Aufklärung des Patienten

  • Blutentnahme

  • verwendetes PRF-Verfahren

  • Anzahl der hergestellten PRF-Mem-branen bzw. PRF-Plug

  • Einsatzgebiet während der Operation sowie

  • die medizinische Begründung für die Anwendung.

Da PRF in der GOZ nicht ausdrücklich beschrieben ist, muss das Ganze nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden. Wie bei allen Analogberechnungen gilt: Entscheidend sind eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung, eine saubere Dokumentation und eine individuelle gebührenrechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Gerade biologisch regenerative Verfahren entwickeln sich kontinuierlich weiter. Deshalb empfiehlt es sich, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Empfehlungen der Fachgesellschaften regelmäßig zu berücksichtigen. 

Dokumentation – die Basis einer sicheren Abrechnung

Wie bei allen chirurgischen Leistungen entscheidet eine vollständige Dokumentation über die Nachvollziehbarkeit der Behandlung.

Dokumentiert werden sollten insbesondere:

  • Ausgangsbefund

  • Indikation der Augmentation

  • klinische und radiologische Befunde

  • Art und Lokalisation des Defektes

  • verwendetes Knochenersatzmaterial

  • Eigenknochenentnahme einschließlich Entnahmestelle

  • verwendete Membranen oder Fixationsmaterialien

  • Größe der augmentierten Region

  • Weichgewebsmanagement

  • intraoperative Besonderheiten

  • Fotodokumentation (empfehlenswert

  • DVT- bzw. Röntgendokumentation

  • postoperative Anweisungen und Verlauf

Gerade bei umfangreichen Augmentationen ist eine aussagekräftige Dokumentation häufig entscheidend gegenüber privaten Kostenträgern. 

Abrechnung – deutlich mehr als nur die Augmentation

Im Bereich der Implantologie werden augmentative Maßnahmen häufig unvollständig abgerechnet. Dabei besteht der Eingriff meist aus mehreren eigenständigen Leistungen.

Je nach Situation können unter anderem berücksichtigt werden:

  • Sinusbodenelevation (intern oder extern)

  • augmentative Maßnahmen

  • Membrantechniken

  • Eigenknochenentnahme

  • plastische Weichgewebseingriffe

  • Nahttechniken

  • diagnostische und planerische Maßnahmen

  • prächirurgische Leistungen

  • Laserleistungen

  • Analogleistungen bei nicht ausdrücklich beschriebenen Verfahren gemäß § 6 Abs. 1 GOZ

Besonders moderne regenerative Verfahren entwickeln sich schneller als das Gebührenverzeichnis. Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden, ob eine Analogberechnung medizinisch und gebührenrechtlich gerechtfertigt ist.

Dies gilt insbesondere für regenerative Verfahren wie PRF oder moderne Augmentationskonzepte, deren tatsächlicher Leistungsumfang im Gebührenverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben ist.

Eine sorgfältige Dokumentation bildet daher die Grundlage für eine rechtssichere Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ. Ebenso wichtig ist die korrekte Materialabrechnung. Resorbierbare und nicht resorbierbare Membranen, Knochenersatzmaterialien, Fixationsschrauben oder Pins sind nachvollziehbar zu dokumentieren und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesondert zu berechnen.

Fazit

Knochen- und Weichgewebsmanagement gehören heute selbstverständlich zur modernen Implantologie. Sie schaffen die biologischen Voraussetzungen für langfristig stabile und ästhetisch anspruchsvolle Ergebnisse.

Für die Praxis bedeutet dies jedoch weit mehr als chirurgisches Können. Eine strukturierte Diagnostik, eine lückenlose Dokumentation und eine vollständige Abrechnung sind ebenso entscheidend für den Behandlungserfolg wie der eigentliche operative Eingriff.

Wer augmentative Maßnahmen konsequent dokumentiert und sämtliche erbrachten Leistungen berücksichtigt, sichert nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch eine wirtschaftlich korrekte Honorierung.

Melanie Diwisch

Melanie Diwisch

Melanie Diwisch ist Geschäftsführerin und Inhaberin von MeDi-Zahn Praxismanagement. Mit 35 Jahren Berufserfahrung im zahnmedizinischen und MKG-chirurgischen Bereich ist sie bundesweit als Referentin zu Abrechnungsthemen unterwegs und führt mit ihrem Team Weiterbildungen durch.

diwisch@medi-zahn.de

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